Grundsteuererklärung: Hohe Kosten für Steuerberater sind vermeidbar

Bei der in diesem Jahr erstmals fälligen Grundsteuererklärung fehlt vielen Wohneigentümerinnen und -eigentümern der Durchblick. „Gerade für Selbstnutzer und Eigenheim-Besitzer ist die Erklärung in den meisten Fällen aber machbar“, beruhigt Peter Preuß, 1. Vorsitzender des Verband Wohneigentum NRW. Für Eigenheim-Besitzer wird es zudem eine vereinfachte Online-Erklärung geben, für die kein Elster-Zugang benötigt wird. Bei komplizierten Fällen oder wenn man sich auch nach gründlicher Information überfordert fühlt, ist der Gang zum Steuerberater dennoch ratsam.

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Für Selbstnutzer ist die Grundsteuererklärung in den meisten Fällen machbar. 

„Leider ist die Lage hier teilweise unübersichtlich. Viele Steuerberater haben nicht genügend Kapazitäten, um die vielen Anfragen zur Grundsteuererklärung zu bewältigen. In einigen Fällen rufen Steuerberater auch deutlich zu hohe Preise auf“, warnt Preuß. Wenn für die Feststellungserklärung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus in normaler Lage mehr als 800 Euro verlangt würden, sollten Eigentümerinnen und Eigentümer in jedem Fall Vergleichsangebote einholen. Preuß betont jedoch, dass diese schwarzen Schafe, von denen der Verband aus seiner Beratungsarbeit erfuhr, bislang Ausnahmen seien.

Übrigens: Auch beim Gang zum Steuerberater müssen Eigentümer die meisten Daten für die Grundsteuererklärung, die zwischen Juli und Oktober dieses Jahres abgegeben werden muss, selbst liefern. „Die meisten der benötigten Infos werden den Betroffenen von den nordrhein-westfälischen Finanzämtern glücklicherweise in einem individuellen Schreiben mitgeteilt“, kann Preuß beruhigen. Viele hätten diesen Info-Brief in den vergangenen Tagen bereits in ihren Briefkästen gefunden. Auch auf dem Portal www.grundsteuer-geodaten.nrw.de können diese Informationen recherchiert werden. Darüber hinaus bleiben nur noch wenige Infos, die die Steuerpflichtigen selbst zusammensuchen müssen: „Bei Eigenheimen sind das im Wesentlichen Informationen zur Wohnfläche und zum Baujahr“, erklärt Preuß. Außerdem soll ab Anfang Juli unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de für private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen eine vereinfachte Online-Abgabe ermöglicht werden. Dafür wird nun auch kein Elster-Zugang mehr benötigt.

Trotzdem gilt: Wer am Ende nicht zu viel zahlen will, sollte sich bestmöglich über die „Grundsteuererklärung“ informieren. Nützliche Tipps und Hinweise zu häufigen Fehlern stellt der Verband Wohneigentum NRW auf seiner Internetseite zur Verfügung. „Dieses Angebot sollte jeder nutzen. Es ist auch ratsam, über den dort verlinkten Simulationsrechner zu ermitteln, wie hoch der Grundsteuerwert und die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer annähernd sein werden“, rät Preuß. Wenn der Rechner sehr hohe Summen ausspuckt, könne sich der Gang zum Steuerberater nämlich lohnen.

Allerdings gilt zu beachten, dass der verlinkte Grundsteuerrechner die Steuer auf der Basis der heutigen Hebesätze berechnet. „Diese Hebesätze müssen 2025 in fast allen Fällen angepasst werden, wenn die Kommunen ihren Versprechen nachkommen und die Reform nicht für eine Steuererhöhung durch die Hintertür nutzen“, erklärt der Vorsitzende des Verband Wohneigentum NRW, der sich als gemeinnützige Verbraucherschutz-Organisation für die Interessen von mehr als 130.000 selbstnutzenden Wohneigentümern einsetzt.

Die wichtigsten Infos zur Grundsteuer-Erklärung in NRW haben wir in unserer Checkliste zusammengefasst. Die Checkliste kann hier heruntergeladen werden. Auf dieser Seite finden Sie auch weiterführende Informationen zum Thema.