Pflicht zum Einbau intelligenter Stromzähler vorerst gestoppt Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat eine Verpflichtung zum Einbau von intelligenten Stromzählern vorerst gestoppt. Eine Verfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik ist nach Auffassung des Gerichts voraussichtlich rechtswidrig.

Aufnahme eines alten und eines modernen Stromzählers nebeneinander  © Thorsten Malinowski – stock.adobe.com
Nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Energiewende sollen bis 2032 alle analogen Stromzähler durch digitale Stromzähler ersetzt werden.  

Die Entscheidung zum vorläufigen Stopp der Einbaupflicht fiel in einem Eilverfahren Anfang März 2021. Das Hauptsacheverfahren ist noch am Verwaltungsgericht Köln anhängig (Az.: 21 B 1162/20, 9 L 663/20, VG Köln).

Smarte Stromzähler sind ein wichtiger Baustein in der Energiepolitik in Deutschland. Damit können nicht nur die Zählerstände automatisch digital und verschlüsselt an die Stromerzeuger ermittelt werden. Denkbar ist auch eine individuelle Steuerung des Stromverbrauchs.

Bis zum Jahr 2032 sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Energiewende alle analogen Stromzähler durch digitale Stromzähler ersetzt werden. Dafür ist eine Lizenzierung der neuartigen Stromzähler durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik notwendig, damit Hacker nicht über die vernetzten Zähler die Stromversorgung lahmlegen können.

Unternehmen klagte erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht

Bundesweit hatte die für den Start des Smart-Meter-Rollouts notwendige Lizenzierungsentscheidung aus Bonn die Pflicht ausgelöst, Messstellen von bestimmten Herstellern zu verbauen. Dagegen hatte ein Unternehmen aus Aachen geklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht Recht bekommen. Die Firma vertreibt andere Mess-Systeme und wäre auf diesen Produkten sitzen geblieben.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zeigte sich überrascht von der Entscheidung. Die Hauptsacheentscheidung stehe noch aus. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik werde daher die Entscheidungsgründe des Oberverwaltungsgerichts eingehend prüfen und hoffe, die Bedenken des Oberverwaltungsgerichts im Hauptsacheverfahren umfassend entkräften zu können.
Das Oberverwaltungsgericht ist der Meinung, die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme genügten nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie seien nicht wie vorgeschrieben auf geltende Anforderungen zur technischen Zusammenarbeit mit anderen Systemen hin zertifiziert worden.