Rechtstipp: Fahnenmast im Garten Darf ich auf meinem Grundstück einen Fahnenmast aufstellen?

Die Errichtung eines Fahnenmastes auf einem privaten Grundstück ist zulässig. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW beschlossen. Rechtliche Vorgaben müssen dabei aber beachtet werden. Unsere Rechtsberatung erklärt, wann Sie eine Genehmigung brauchen, welche Abstände einzuhalten sind und wie Sie Nachbarstreits vermeiden.

Hoher Fahnenmast im Garten  © Kai Schirmer – stock.adobe.com
Laut Oberverwaltungsgericht NRW ist das Errichten eines Fahnenmastes im Wohngebiet zulässig. 

In vielen Siedlungen schmücken Fahnenmasten private Grundstücke. Nicht genehmigungspflichtig ist ein Fahnenmast mit maximal 10 Metern Höhe. In einigen Bundesländern oder Gemeinden besteht die Möglichkeit von Sonderregelungen. Eine Nachfrage beim örtlichen Bauamt oder Durchsicht der Bauordnung kann viel Ärger ersparen.

Bauliche Veränderung

Fahnenmasten benötigen ein Fundament. Grundsätzlich stellt jedes Fundament eine bauliche Veränderung dar. Es muss fachmännisch (aber nicht von einem Fachmann) erstellt werden. Eine Erlaubnis des Vermieters ist notwendig, wenn der Garten gemietet ist. Mindestens zwei Meter Abstand zum Nachbargrundstück (und zwar in alle Richtungen) sind rechtlich vorgeschrieben.

Wenn Mieter einen Fahnenmast am Gebäude anbringen wollen, ist dies ebenfalls eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung, denn die Wandhalterung geht eine feste Verbindung mit dem Gebäude ein.

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Nachbarn können sich gestört fühlen

Da Fahnen nicht lautlos im Wind wehen, geht es nicht nur um eine optische Veränderung. Nachbarn könnten sich gestört fühlen.
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg (Az. 8 K 1679/12) handelt es sich dabei nicht um eine unzumutbare Störung.

Dies wurde vom Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt (Beschl. v. 08.07.2017, Az.: 10 A 1787/13): Demnach „stellt ein auf dem privaten Grundstück errichteter Fahnenmast eine dem Wohnen zugehörige Nebenanlage im Sinne der Baunutzungsverordnung dar, die sowohl im reinen als auch im allgemeinen Wohngebiet der Art nach zulässig ist.“

Trotzdem ist es aus Sicht des Verband Wohneigentum NRW e.V. immer ratsam, vor der Errichtung des Fahnenmastes mit dem Nachbarn zu sprechen. So kann man sich schon im Vorfeld darauf einigen, die Fahne bei starkem Wind und Regen einzuziehen, um den Lärmpegel zu minimieren.