In einem Beispielfall überwachte eine Frau ihren Pkw-Stellplatz (wegen Vandalismus). Ihr Nachbar klagte, weil auch sein Stellplatz erfasst wurde. Er bekam Recht: unzulässiger Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht, so die Richter.
OLG Düsseldorf; 5.1.2007; Az. I-3 Wx 199/06
Unsere kostenfreie Rechtsberatung für Mitglieder hilft!
„Dieser Grundsatz greift selbst dann, wenn es sich bei der aufgestellten Kamera nur um eine Attrappe handelt", betont Stephan Dingler, Rechtsexperte des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.