Mehr als 437.000 Unterschriften
Die Unterschriftensammlung für die vom „Bund der Steuerzahler NRW“ initiierte Volksinitiative hat am 31. Oktober 2018 begonnen. Mit dieser Aktion soll der Landtag dazu bewegt werden, die Straßenbaubeiträge für Grundstückseigentümer in NRW abzuschaffen. Die Beiträge werden erhoben, wenn die Kommune Straßen erneuert oder erweitert.
Damit der Landtag sich noch einmal mit dem Thema Straßenausbaubeiträge befasst, mussten sich mindestens 65.825 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus NRW in die Unterschriftenlisten eintragen. Das sind 0,5 Prozent aller Stimmberechtigten. Mit mehr als 437.000 Unterschriften haben sich fast 3,5 % aller wahlberechtigten Bürger in NRW an dieser Volksinitiative beteiligt.
Erfolgreichste Volksinitiative der Landesgeschichte
Verbandsvorsitzender Hans-Michael Schiller freut sich: „Die Anzahl der Unterschriften ist ein klares Warnsignal an die Landesregierung. Die breite Unterstützung für die Volksinitiative bestätigt unsere Auffassung, dass das Kommunalabgabengesetz ungerecht und undurchdacht ist. Wir wünschen uns, dass sich der Landtag und die Fraktionen ernsthaft mit diesem Gesetz befassen. Es kann nicht sein, dass man sich über den wachsenden Widerstand gegen hohe Anliegerbeiträge in NRW hinwegsetzt. Die erfolgreichste Volksinitiative der Landesgeschichte darf die Landesregierung nicht kalt lassen“, bekräftigte Schiller das Ziel der Initiative.
Verband fordert Abschaffung der Beiträge
„Den 134.000 Mitgliedern und somit Grundstückseigentümern hat der Verband seit Beginn geraten, sich an der Volksinitiative zu beteiligen. An den gesammelten Unterschriften trägt der Verband einen erheblichen Anteil, auf den wir stolz sind. Ein riesiger Dank gilt unseren Unterstützerinnen und Unterstützern“, so der Verbandsvorsitzende abschließend.
Der Verband Wohneigentum bleibt bei seiner Forderung, die existenzbedrohenden Beiträge abzuschaffen.
Hinweis: Die erfolgreichste Volksinitiative in Nordrhein-Westfalen zwingt den Landtag allerdings nicht, dem Wunsch der Bürger zu folgen. Die Übergabe stellt einen formalen Akt dar. Das festgelegte parlamentarische Verfahren ist durch die Verbändeanhörung angelaufen.