Mitglieder votierten für Abschaffung
Knapp 300 Mitglieder haben sich an der Umfrage beteiligt. Das Ergebnis ist nicht repräsentativ, aber drei Viertel der Befragten haben sich klar für eine Abschaffung des derzeitigen Systems ausgesprochen und würden regelmäßige Belastungen bevorzugen. Auch viele direkte Rückmeldungen, die uns vor und nach der Umfrage erreichten, zeigten genau diese Richtung auf.
Bei der aktuell geltenden Rechtslage ist für den einzelnen Bürger sichergestellt, dass er nur zu einer Zahlungsverpflichtung herangezogen werden kann, wenn die vor seinem Grundstück verlaufende Erschließungsanlage zu seinem Nutzen erstmalig erstellt, verbessert oder wiederhergestellt wird. Das bedeutet auch, dass sich ein Hauseigentümer im Regelfall auf Zahlungsverpflichtungen einstellen kann, die ihn nur etwa alle 30 Jahre treffen. Allerdings sind diese einmalig anfallenden Kosten nur schwer planbar, denn je nach Sanierungsmaßnahme können sie sehr hoch ausfallen.
Somit lässt sich nicht ausschließen, dass selbst Eigentümer, die über Jahre entsprechende Rücklagen bilden, trotzdem in eine finanzielle Schieflage geraten – zumal, wenn sie bereits das Rentenalter erreicht haben.
Immobilie als Altersversorgung
So wurde in vielen Antworten immer wieder auf den Zusammenhang zwischen der Rentenpolitik und den Auswirkungen des jetzigen Systems der Straßenausbaubeiträge hingewiesen. Denn für viele Menschen ist die selbstgenutzte Immobilie ein fester Bestandteil ihrer privaten Altersvorsorge.
In den Plänen für eine Grundrente betont die große Koalition, „dass Bezieher sozialer staatlicher Leistungen in ihrem Wohneigentum wohnen bleiben können."
Dieses rentenpolitische Ziel ist aus Sicht von Michael Dröge, stellvertretender Vorsitzender des Verband Wohneigentum NRW e.V., allerdings nur schwer mit dem jetzigen System der Straßenausbaubeiträge vereinbar. Denn mögliche Härtefallregelungen wären demnach nur sehr aufwendig darstellbar und würden eine extreme Verkomplizierung des jetzigen Systems bewirken.
Würde man bei Beziehern der Grundrente eine besondere Härtefallregelung einführen und diese von der Zahlung der Straßenausbaubeiträge entlasten, könnte eine Vielzahl von Beziehern der regulären Altersrente – wie auch aller anderen Bürger und Bürgerinnen – plötzlich erheblich benachteiligt werden, sofern sie weiterhin Straßenausbaubeiträge tragen müssten.
Keine bundeseinheitliche Regelung
Bei vielen Befragten stößt darüber hinaus auf Unverständnis, dass in aktuell vier Bundesländern keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden und es in weiteren sechs Bundesländern den Gemeinden freigestellt wird, solche Beiträge zu erheben. Auch vor diesem Aspekt wünschen viele NRW-Mitglieder eine Abschaffung des jetzigen Systems.
Der Verband Wohneigentum NRW e.V. sieht dies als klaren Auftrag, sich für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in ihrer jetzigen Form auszusprechen und den Dialog mit den politisch Verantwortlichen zu suchen.
Über den Verlauf der Gespräche werden wir regelmäßig berichten.