Die Tiere sind Eigentum des Imkers. Man kann nur versuchen, die Bienen durch Schutzmaßnahmen vom eigenen Grund fernzuhalten.
BGB § 906
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„Honigbienen sind wichtige bestäubende Insekten. Daher sollte man sie auf keinen Fall töten – und zwar nicht nur, weil es verboten ist“, betont Philippe Dahlmann, Gartenberater des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.
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