Doch was genau ist passiert: Die Verbraucherzentralen Hamburg, Bremen und Sachsen überprüften 2014 etwa 10.000 Immobilienkreditverträge. Dabei stellte sich heraus, dass rund 80 Prozent der seit November 2002 abgeschlossenen Verträge, Mängel in den Widerrufsbelehrungen enthalten. Teilweise wählten Banken und Sparkassen in ihren Verträgen Formulierungen, die bereits von mehreren Gerichten, so auch dem Bundesgerichtshof, für ungültig erklärt wurden.
Eine individuelle Prüfung ist unumgänglich
Für viele Kreditnehmer bedeutet dies nun, dass sie schon vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit aus dem Vertrag aussteigen und mit der Bank bessere Konditionen vereinbaren können. Wenn sich die Zinslast durch das derzeit historische Zinstief halbieren lässt, zahlt sich dies natürlich sofort in Cent und Euro aus. Wichtig ist in dem Zusammenhang die richterliche Feststellung, dass das Widerrufsrecht nicht verjährt.
Ob ein Kreditvertrag eine fehlerhafte Widerrufsklausel enthält und ob sich ein Widerruf beispielsweise auch bei Kreditverträgen mit nur noch kurzer Restlaufzeit lohnt, muss individuell geprüft werden.
Wartefristen beachten
Aufgrund des großen Zulaufs sind derzeit die Verbraucherzentralen sowie viele Anwälte stark beansprucht. Wartefristen von zehn Wochen und mehr für die Prüfung der Verträge sind aktuell keine Seltenheit.
Erstberatung durch unsere Vertragsanwälte
Selbstverständlich bietet auch der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e. V. über seine Rechtsberater eine Prüfung von Immobilienkreditverträgen an. Eine individuelle Überprüfung der Verträge, die nur bei vollständige Vorlage aller Verträge möglich ist, ist von der bekannten kostenlosen Erstberatung nicht umfasst.