Schnell reagieren
Falls dies passiert, kommt es drauf an, möglichst schnell zu reagieren, um einen finanziellen Schaden abzuwenden. Ist der Verlust bemerkt, sollte der Kreditkarteninhaber dies umgehend seinem jeweiligen Kartenanbieter melden. Leider reicht es oft nicht aus, nur die bundesweite Notfallnummer 116 116 zur Kartensperrung anzurufen und dort den Verlust zu melden bzw. das Konto sperren zu lassen. Denn manchmal kann es passieren, dass zwar das Girokonto und die EC-Karte gesperrt sind, nicht aber die entwendete Kreditkarte. Um ganz sicher zu gehen, sollte also direkt die Servicerufnummer des Kreditkartenanbieters angerufen werden. Dieser Service ist bei allen Gesellschaften rund um die Uhr erreichbar. Hierbei ist wichtig, dass man die Karten-Nummer mitteilen kann.
Sperrservice-Rufnummer im Handy speichern
Meist erhalten Nutzer die entsprechende Rufnummer des Sperrservice mit dem Erhalt ihrer Karte bzw. der PIN. Ideal ist, diese Telefonnummer direkt ins Handy einzuspeichern. Nach der telefonischen Verlustmeldung ist eine Karte bereits innerhalb weniger Minuten gesperrt. Der Inhaber haftet dann für einen eventuell erfolgten Schaden mit einem Maximalbetrag in Höhe zwischen 50 und 100 Euro.
Karten-Verlust bei der Polizei anzeigen
Allerdings bestehen manche Kartenanbieter darauf, dass ein Verlust sofort gemeldet und somit die Sorgfaltspflicht eingehalten wird. Erfolgt die Meldung zu spät, dann ist der Kreditkartenanbieter berechtigt, bei eventuellen Schäden die Zahlung zu verweigern. Es ist daher immer ratsam, den Verlust der Karte zeitnah auch bei der Polizei anzuzeigen.