Jeder Brunnen muss angemeldet werden
Ein Brunnen zur Brauch- und Trinkwassergewinnung muss bei der zuständigen Kommune kostenpflichtig angemeldet werden. Dies gilt auch für einfache Brunnen zur reinen Gartenbewässerung, sogenannte Schlag- oder Rammbrunnen. In den meisten Städten sind diese Brunnen kostenlos und gemäß § 46 des WHG Wasserhaushaltsgesetz grundsätzlich erlaubt. Wenn aber durch die eigene Anlage eines Brunnens eine Grundwasserabsenkung entsteht oder beim Brunnen der Nachbarn eine Minderleistung eintritt, kann es zum Nachbarstreit kommen. Um Ärger zu vermeiden, empfiehlt der Verband Wohneigentum NRW e.V. eine vorherige Abstimmung mit den direkten Nachbarn.
Bei Missachtung der Meldepflicht drohen Strafen
Die Meldepflicht gilt bei Grundwasserbrunnen auch bei der Wiederinbetriebnahme von Altbrunnen bei baulichen Änderungen – beispielsweise zur Erhöhung der Förderleistung. Wenn es neben der Gewinnung von Brauchwasser ebenso um die Förderung von Trinkwasser geht, muss nicht nur die lokale untere Wasserbehörde informiert werden. Darüber hinaus ist das zuständige Gesundheitsamt (§§ 8, 9 und 10 WHG) zu informieren, das vorab eine Prüfung der Wasserqualität vornimmt.
In manchen Regionen des Landes ist das Grundwasser stark mit Schadstoffen belastet (wie beispielsweise Nitrat). Dann eignet es sich nicht als Trinkwasser und manchmal auch nicht als Teichwasser.
Wird ein Brauch- oder Trinkwasserbrunnen nicht angemeldet, können im Extremfall Strafen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro verhängt werden. Sogar Schadenersatzforderungen können hinzukommen – zum Beispiel durch den regionalen Wasserversorger. Dies gilt vor allem, wenn eine Verschmutzung des Trinkwassers mit einhergeht. Etwas glimpflicher kommen Haus- und Grundstücksbesitzer bei unangemeldeten Brunnen zur reinen Gartenbewässerung davon, denn hierbei handelt es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit.
Kosten für eine Brunnenbohrung
Die Kosten einer Brunnenbohrung hängen von der Tiefe des Brunnens und der Bodenbeschaffenheit ab.
Etwa 800 bis 1.000 Euro kosten einfache Bohrtätigkeiten in weniger als zehn Metern Tiefe. Ist der Grundwasserspiegel niedriger, sind größere Rohrdurchmesser notwendig. Dann fallen für das Brunnenbohren Kosten pro Meter zwischen 110 und 150 Euro an. Hinzu kommen noch Kosten für Anschlüsse und Leitungen sowie für die Pumpe bzw. das Hauswasserwerk.
Bohrmethode und Bodenbeschaffenheit
Befindet sich die grundwasserführende Schicht deutlich tiefer und es muss über 10 m gebohrt werden, können die Kosten steigen. Dann muss auf aufwendigere Bohrmethoden zurückgegriffen werden und es wird eine sogenannte Tiefbrunnenpumpe benötigt. Die Bodenbeschaffenheit ist ein weiterer wichtiger Faktor: Je lehmiger ein Boden ist, desto größer ist der Aufwand beim Bohren.
Auch wenn die Wasserförderung durch den eigenen Brunnen interessant und lukrativ erscheint: In der Kalkulation berücksichtigt werden sollten immer die Aspekte Grundwassertiefe, geeignete Bohrstelle und Bodenbeschaffenheit. Geht es nur um einen reinen Gartenbrunnen, kann das einfache Sammeln von Regenwasser die günstigere Variante sein.
Wasser-Anschluss-Pflicht auch für Brunnen-Nutzer
In den meisten Kommunen gibt es einen bestehenden „Anschlusszwang“, von dem Brunnen-Nutzer nicht befreit sind. Er gilt selbst dann, wenn alle Faktoren inklusive der Wasserqualität stimmen und der Brunnen für Brauch- und Trinkwasser genutzt werden soll. Wenn es also einen örtlichen Wasserversorger gibt, muss man dort sein Trinkwasser beziehen und einen Anschluss herstellen lassen. Der Anschlusszwang ist laut Gesetz definiert und gilt auch, wenn die ausschließliche Nutzung eines Brunnens günstiger wäre.