Keine einheitliche Regelung
Eine bundesweite einheitliche Regelung über den Umgang mit offenen Feuern auf dem eigenen Grundstück gibt es zwar nicht, doch müssen beispielsweise Oster- oder Lagerfeuer beim zuständigen Ordnungsamt beantragt und genehmigt werden.
Anders hingegen sieht es bei der Verwendung handelsüblicher Feuerschalen aus. Sie sind im Sinne des Immissionsschutzrechts sogenannte „nicht genehmigungsbedürftige Anlagen“ und dienen als sogenannte Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer der Wärmegewinnung. Sie dürfen nur bestimmungsgemäß mit zulässigen Brennstoffen betrieben werden. Als zulässiges Brennmaterial gelten (in Anlehnung an den Betrieb für offene Kamine) naturbelassenes stückiges Holz oder Presslinge in Form von Holzbriketts. Die Verwendung von Feuerschalen und Feuerkörben darf keinesfalls der Abfallbeseitigung dienen. Auch die Verbrennung von Pflanzenabfällen wie Baum- und Strauchschnitt ist verboten.
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Absprache mit den Nachbarn
Wenn Feuerschalen bestimmungsgemäß gebraucht werden, ist die Belastung der Luft durch Schwebteilchen unerheblich. Es drohen jedoch empfindliche Bußgelder, wenn die Feuerschale nicht bestimmungsgemäß genutzt wird und Nachbarn dies beispielsweise wegen starker Rauch- oder Geruchsbelästigung zur Anzeige bringen. Natürlich sind Feuerschalen grundsätzlich nur im Freien aufzustellen. Damit Nachbarn nicht zu sehr belästigt werden, dürfen offene Holzfeuer (wozu auch Feuerschalen zählen) nur gelegentlich entzündet werden. Informationen dazu, wie häufig solche Feuer entzündet werden dürfen, geben die zuständigen Stellen in der Gemeinde. Um Ärger zu vermeiden, empfiehlt es sich in jedem Fall, die Nachbarn immer rechtzeitig über ein geplantes Feuer zu informieren.
Befinden sich in der Nachbarschaft Krankenhäuser, Altenheime, Kindergärten, Schulen oder andere soziale Einrichtungen, ist sicherzustellen, dass der Abstand zu diesen Gebäuden ausreichend groß ist und niemand durch Rauch oder Geruch belästigt wird. Wenn Mieter eine Feuerschale nutzen möchten, müssen sie vorher beim Vermieter eine Erlaubnis einholen.
Sicheres Aufstellen
Um Gefahren durch Brände auszuschließen, müssen Feuerschalen auf feuerfestem Untergrund (wie beispielsweise Stein, Sand oder Fliesen) aufgestellt werden. Auch Metallplatten sind als Unterlage geeignet. Um einen Hitzestau zu vermeiden, sollte zwischen Feuerschale und Boden immer ein ausreichender Abstand sein. Selbstverständlich sollte die Feuerschale wackelfrei, stabil und außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren stehen. Ein Eimer Wasser oder ein Schlauch in der Nähe der Feuerschale tragen im Falle eines Falles ebenfalls zu mehr Sicherheit bei.