„Dieser Schritt der Landesregierung aus CDU und Grünen gibt den Eigentümerinnen und Eigentümern in diesem Land Sicherheit. Denn die Städte dürfen in Zukunft für die Erneuerung von Straßen nicht mehr die hohen, meist fünfstelligen Beiträge von ihren Anliegern verlangen!“, lobt Preuß.
Keine Straßenausbaubeiträge für seit 2018 beschlossene Maßnahmen
Bereits in den zurückliegenden Jahren wurden diese Anliegerbeiträge für solche Ausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 vom zuständigen Kommunalgremium beschlossen wurden, über ein landeseigenes Förderprogramm vollständig erstattet. Die nun verabschiedete Regelung hält im Kern an diesem Stichtag fest: Für nach dem 1. Januar 2024 beschlossene Maßnahmen dürfen die Städte keine Ausbaubeiträge mehr erheben. Für Maßnahmen, die von 2018 bis 2024 beschlossen wurden, gibt es weiterhin eine Erstattung über das Förderprogramm.
Nachbesserungsbedarf beim Stichtag
An diesem Detail regt sich allerdings Kritik: Weil zwischen dem Beschluss einer Maßnahme, der tatsächlichen Durchführung und der endgültigen Abrechnung von Beiträgen viele Jahre vergehen können, werden mit dieser Regelung auch in Zukunft noch vereinzelte Bürger Straßenausbaubeiträge zahlen müssen. „Diesen Ärger hätte die Landesregierung sich, den Städten und am Ende vor allem den Betroffenen mit einem klaren und transparenten Stichtag ersparen können“, kommentiert Michael Dröge, stellvertretender Vorsitzender des Verband Wohneigentum NRW.
Der Verband bedauert daher auch, dass ein von SPD und FDP vorgeschlagener Härtefallfonds keine Mehrheit im NRW-Landtag fand. „Eine Anpassung des Stichtags wäre sinnvoll gewesen – wir hoffen aber, dass an diesem Detail in Zukunft noch nachgesteuert wird“, sagt Dröge.
Großer Erfolg für die Volksinitiative
Am Ende schmälert dieser letzte Wermutstropfen aber nicht den Erfolg der Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und das langjährige Engagement vieler Verbände wie dem Verband Wohneigentum. „Straßenausbaubeiträge waren weder gerechtfertigt noch gerecht – das hat die Landesregierung erkannt. Der gestrige Tag war daher ein guter für alle selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümer in NRW“, sagt Preuß.