In Zeiten, in denen Nachhaltigkeit und Umweltschutz zunehmend an Bedeutung gewinnen, wird auch die Gestaltung unserer unmittelbaren Umgebung immer wichtiger. Ein begrünter Vorgarten bietet nicht nur eine ästhetisch ansprechende Kulisse für das eigene Zuhause, sondern bringt auch eine Vielzahl von praktischen und ökologischen Vorteilen mit sich. Dank der neuen Landesbauordnung NRW, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht nun auch eine explizite Begrünungspflicht – Schotterungen und Kunstrasen gehören endlich der Vergangenheit an. Doch ein Blick auf so manche Vorgärten verrät jedoch noch oft das Gegenteil: graue Tristesse beherrscht das Bild. Dem möchten wir entgegensteuern und mit unserem Fotowettbewerb beweisen, wie grün und vielfältig die Vorgärten in NRW sein können.
Ein Wohlfühlfaktor für Mensch und Tier
Mit dem Wettbewerb, der in diesem Jahr bereits zum vierten Mal ausgelobt wird, möchten der Verband Wohneigentum NRW e. V., der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW e. V. sowie der Landesverband der Gartenbauvereine NRW e. V. gemeinsam ein Zeichen gegen Steinwüsten vor der Haustür setzen und für mehr Mut zum Grün plädieren. Denn die Verschotterung von Flächen am Wohngebäude hat gleich mehrere negative Auswirkungen auf die Umwelt: Regenwasser kann durch Folie und Vlies nicht ausreichend versickern, im Sommer heizt die Schotterwüste unangenehm auf und weder Insekten noch Vögel finden hier ausreichend Nahrung, Versteck- und Nistmöglichkeiten. Ein begrünter und blühender Vorgarten hingegen bietet Mensch und Tier eine lebenswerte Wohlfühlumgebung, die im Wandel der Jahreszeiten zudem ein immer anderes, farbenfrohes Bild bietet.
Egal ob ausladender Vorgartentraum oder gemütliche grüne Nische vor dem Haus – bei jeder Grundstücksgröße kann mit der richtigen Bepflanzung und Gestaltung etwas gegen den Klimawandel und das Artensterben getan werden. Dies schließt auch die Begrünung von Dächern und Fassaden wie beispielsweise Gartenhäuser im Vorgarten, Mülltonnenüberdachungen und Garagen ein. Zeigen Sie uns, was Ihr Vorgarten zu bieten hat!
So nehmen Sie teil:
Senden Sie im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. August 2024 drei aussagekräftige Fotos (als Dateianhang, max. 8 MB pro Bild) an vorgarten@remove-this.wohneigentum.nrw, die Ihren Vorgarten von seiner besten Seite zeigen. Für die bessere Zuordnung kennzeichnen Sie Ihre Dateien bitte wie folgt: „Name_Vorname_Wohnort“
Bewertungskriterien
Kriterien für die Bewertungsgrundlage zur Ermittlung der besten Vorgärten sind insbesondere:
1. Allgemeiner und funktionaler Gesamteindruck
2. Vielseitigkeit und Artenreichtum
3. Standortgerechte Pflanzenverwendung
Gewinn
Gewinnen Sie mit etwas Glück einen von fünf Gartengutscheinen im Wert von je 1.000 Euro und unterstützen Sie gleichzeitig mit Ihrem Fotobeitrag die Initiative „Rettet den Vorgarten“ für mehr Vielfalt vor der eigenen Haustür!
Die ausführlichen Teilnahmebedingungen finden Sie untenstehend.
Teilnahmeberechtigung und Preisverleihung
Teilnahmeberechtigt ist jede/r Eigentümer/in eines Vorgartens in Nordrhein-Westfalen.
Die Auswahl der Gewinner erfolgt durch eine Jury aus Repräsentanten der drei Verbände. Die Gewinner werden anschließend per E-Mail benachrichtigt. Für die Preisübergabe ist ein Besuch der Repräsentanten im Gewinnergarten vorgesehen.
Veranstalter
Veranstalter des Fotowettbewerbs sind der Verband Wohneigentum NRW e. V. in Kooperation mit dem Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW e. V. sowie dem Landesverband der Gartenbauvereine NRW e. V..
Teilnahmebedingungen
1. Voraussetzungen für die Teilnahme am Fotowettbewerb
Teilnahmeberechtigt ist jede/r Eigentümer/in eines Vorgartens in Nordrhein-Westfalen. Mit der Einreichung von Fotos zum Wettbewerb erkennen die Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen sowie die Übertragung der Nutzungsrechte (siehe 4.-5.) an. Mit der Einsendung von Fotos versichert der/die jeweilige Urheber/in den Verbänden, dass es sich um den eigenen Vorgarten im Land Nordrhein-Westfalen handelt.
2. Zugelassene Bilder
Zum Wettbewerb zugelassen sind nur digitale oder digitalisierte Fotos, die den eigenen Vorgarten abbilden und deren Urheberrecht bei dem Einsendenden liegt. Pro Vorgarten müssen drei aussagekräftige Bilder eingereicht werden.
3. Format
Jede Bilddatei darf maximal 8 MB groß sein. Kennzeichnen Sie ihre Bilder folgendermaßen: Name_Vorname_Ort (Mustermann_Max_Musterstadt_1). Die Bilder müssen als Anhang mitgesendet werden. Bilder nicht in die E-Mail hineinkopieren.
Fotos, die den vorstehenden Vorgaben nicht genügen sowie Fotos mit fragwürdigen bzw. rechtswidrigen Inhalten (z. B. politischer Natur), sind nicht zugelassen. Verantwortlich für den Inhalt der Bilder und Dateien ist ausschließlich der/die Urheber/in. Die Verbände behalten sich vor, Fotos nach eigenem Ermessen vom Wettbewerb auszuschließen und den Fotografen/die Fotografin hierüber per E-Mail zu informieren.
4. Nutzungsrechte
Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb räumen die Teilnehmenden den Verbänden einfache sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Rechte zur öffentlichen Wiedergabe sowie zur Verbreitung und Vervielfältigung, zur kommerziellen und nichtkommerziellen Nutzung sowie zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Nutzung im Rahmen der Darstellung, Werbung und aller sonstigen Aktivitäten der Verbände. Die Teilnehmenden gestatten, dass die Verbände die eingesendeten Fotos bearbeiten und umgestalten dürfen. Dies gilt insbesondere, um die eingesendeten Fotos an die zur Nutzung erforderlichen Formate und Darstellung anzupassen oder die Qualität zu verbessern.
Mit der Einreichung von Bildern bestätigen die Teilnehmenden, dass
• Sie alleinige Urheber/innen des Fotos sind, das Foto also selbst fotografiert haben
• Sie über alle Rechte an dem Foto verfügen
• Sie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzen
• das Foto frei von Rechten Dritter ist
Sollten eine oder mehrere Personen auf den Bildern zu erkennen sein, so ist dafür zu sorgen, dass diese ihre Zustimmung zu ihrer Abbildung sowie die Teilnahme des Bildes am Wettbewerb gegeben haben. Mit der Einsendung wird garantiert, dass diese Zustimmung vorliegt.
5. Rechte am Motiv der Fotografien
Die am Fotowettbewerb Teilnehmenden stellen die Verbände von allen Ansprüchen anderer Personen (Dritter) frei, die diese ggf. wegen Verletzung ihrer Rechte, insbesondere von Bildrechten (Recht am eigenen Bild bei Personenaufnahmen), Urheber-, Lizenz-, Marken-, Wettbewerbs- oder sonstigen Schutzrechten aufgrund der von den Teilnehmenden übermittelten Fotos gegen die Verbände geltend machen.
6. Bewertung der Fotografien
Eine Jury wird aus allen Einsendungen fünf Gärten auswählen. Die Jury-Entscheidung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig, über den Wettbewerb kann kein Schriftverkehr geführt werden.
7. Datenschutz
Die Verbände gewährleisten die Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes. Personenbezogene Daten werden ausschließlich, soweit sie zur Durchführung des Wettbewerbs nötig sind, verarbeitet und gespeichert. Mit der Einreichung von Fotos willigen die Teilnehmenden ausdrücklich ein, dass die angegebenen Daten (Name, Wohnort) veröffentlicht werden dürfen.
8. Verwendung des Gewinns
Der Gewinn in Höhe von 1.000 Euro wird als Gartengutschein verstanden. Dieser beinhaltet die Buchung einer landschaftsgärtnerischen Dienstleistung bei einem Fachbetrieb des Garten- und Landschaftsbaus, der Mitglied im Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen e. V. ist. Nach der Rechnungsstellung des Betriebs senden Sie die Rechnung in Kopie an uns. Wir prüfen diese dann und überweisen Ihnen die 1.000 Euro für die landschaftsgärtnerischen Arbeiten zurück. Der Gutschein ist innerhalb von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum einzulösen. Eine Liste der Fachbetriebe finden Sie auf der Website des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW. Eine Barauszahlung des Gewinns ohne Buchung einer landschaftsgärtnerischen Leistung ist nicht möglich.