In ihrem Koalitionsvertrag hat die Landesregierung eine Vereinbarung zur Reform der Grunderwerbsteuer getroffen.
„Wir wollen, dass junge Familien in Nordrhein-Westfalen sich den Traum vom Eigenheim verwirklichen können. Wohneigentum ist zugleich der beste Schutz gegen Altersarmut. Um die seit Jahren stagnierende Wohneigentumsquote zu erhöhen, wollen wir die Grunderwerbsteuer reformieren", so die Pläne der Landesregierung.
Verbändeallianz schlägt Stufentarif vor
Die von der Landesregierung bevorzugte Lösung eines Freibetrags ist politisch auf der Bundesebene nicht umzusetzen. Daher hat der Landesgesetzgeber nur die Möglichkeit einer Senkung des Steuersatzes. Die Verbändeallianz schlägt deshalb einen Stufentarif vor:
- Für Erwerbsvorgänge bis 250.000 Euro beträgt der Steuersatz 0 Prozent.
- Für einen Betrag über 250.000 bis 500.000 Euro beträgt der Steuersatz 3,5 Prozent.
- Für den 500.000 Euro übersteigenden Betrag beträgt der Steuersatz 5 Prozent.
Dieser Vorschlag führt zu einer deutlichen Entlastung: Bei einem Kaufpreis von 250.000 Euro für eine Immobilie werden aktuell bei einem Steuersatz von 6,5 Prozent 16.250 Euro Grunderwerbsteuer fällig (250.000 Euro multipliziert mit dem Steuersatz von 6,5 Prozent). Im vorgeschlagenen Stufentarif würde keine Grunderwerbsteuer anfallen. Dies ergäbe eine merkliche Entlastung von 16.250 Euro.
Neue Investitionsmöglichkeiten durch finanzielle Entlastung
Diese deutliche finanzielle Entlastung könnte von den Erwerbern für unterschiedliche Maßnahmen eingesetzt werden:
- Bei einem Erwerb von älteren Bestandsimmobilien könnte der Betrag in die energetische Gebäudesanierung investiert und damit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
- Die Entlastung des Steuerzahlers könnte in die Förderung einer größeren privaten Altersvorsorge fließen, wie es aktuell von Experten empfohlen wird.
Die Verbändeallianz NRW:
Im Rahmen des Einsatzes für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist der Verband Wohneigentum NRW an den Bund der Steuerzahler NRW mit dem Wunsch herangetreten, eine Verbändeallianz zu gründen. Ziel der Verbändeallianz ist, gegenüber den politischen Entscheidungsträgern mit einer Stimme zu sprechen, um gemeinsamen Anliegen unserer Mitglieder ein größeres Gewicht zu verschaffen.
Die Steuersenkungspläne dürften nach Ansicht der Verbändeallianz NRW finanzierbar sein. Denn die Erhöhung des Steuersatzes in den vergangenen Jahren um insgesamt 85 Prozent (von 3,5 Prozent auf 6,5 Prozent) führte zu einem Anstieg des daraus resultierenden Steueraufkommens bis Ende 2019 um fast 200 Prozent auf 3,7 Milliarden Euro. Allein 2019 lag die Steigerung bei 11,9 Prozent. Diese Entwicklung wird weiter anhalten. Alternativ könnte der Steuersatz wieder auf 3,5 Prozent gesenkt werden.
Zur Kompensation könnten am Steueraufkommen so genannte Share Deals von Gesellschaften, in deren Besitz sich hauptsächlich Grundvermögen befindet, beteiligt werden. Dies ist in anderen europäischen Ländern bereits üblich.
Über einen Antrag im Bundesrat könnte die nordrhein-westfälische Landesregierung eine entsprechende Gesetzesänderung herbeiführen, die Aussicht auf Zustimmung hätte.
Zudem zeigt der internationale Vergleich, dass in anderen Ländern teilweise deutlich niedrigere Steuersätze existieren. Der Durchschnittssteuersatz liegt bei 3 Prozent. Dies belegt die Studie „Grunderwerbsteuer – ein internationaler Vergleich zwischen Deutschland, USA und EU-Staaten, 2019“ vom Institut Finanzen und Steuern.