Der einfachste Weg zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist das Online-Portal „Grundsteuererklärung für Privateigentum“. Dabei handelt es sich um einen kostenlosen Service des Bundesfinanzministeriums. Das vereinfachte Formular wurde extra für private Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken entwickelt. Sie sehen: Das vereinfachte Portal kann also nicht in allen Fällen genutzt werden.
Hinzu kommt: Für die Abgabe über das Portal „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ müssen Sie sich identifizieren – dafür wird Ihnen per Post ein Freischaltcode zugeschickt. Das kann bis zu zwei Wochen dauern. Schneller geht’s, wenn Sie ein aktives Elster-Konto haben. Damit können Sie sich sofort bei der Grundsteuererklärung für Privateigentum identifizieren.
Über das „Online-Finanzamt“ Elster können Sie die Grundsteuererklärung natürlich auch abgeben – allerdings ist der Fragebogen hier etwas komplizierter. Mit etwas Vorbereitung und den richtigen Anleitungen ist das aber dennoch schnell machbar. Gute Schritt-für-Schritt-Anleitungen finden Sie z.B. auf der Seite der NRW-Finanzverwaltung. Wenn Sie sich bislang aber noch nicht bei Elster registriert haben, müssen Sie sich auch hier einen Freischaltcode per Post zuschicken lassen. Auch das dauert bis zu zwei Wochen.
In zwei Fällen geht es bei Elster aber schneller: Wenn Sie einen digitalen Personalausweis mit der entsprechenden Freischaltung und einem passenden Lesegerät haben, können Sie sich auch direkt bei Elster registrieren.
Zweitens brauchen Sie nicht unbedingt ein eigenes Elster-Konto, um Ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Sie können für die Abgabe der Grundsteuererklärung auch den Zugang naher Angehöriger (wie z.B. Kinder, Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten, Schwager oder Schwägerin) nutzen.
Ohne Wartezeit klappt auch die Abgabe der Erklärung auf den Papiervordrucken. Das ist zwar eigentlich nur in begründeten Ausnahmefällen möglich – in der Praxis können Sie die Papiervordrucke aber ohne Probleme beim zuständigen Finanzamt bekommen. Auf der Seite der NRW-Finanzverwaltung werden die Formulare inzwischen sogar als PDF zum Download angeboten. Wer also so schnell wie möglich abgeben möchte und noch keinen der vorgenannten Zugänge hat, sollte auf die Papierform zurückgreifen.