Härtefallhilfe für Heizkosten in NRW: Noch bis zum 20.10. den Zuschuss für Heizöl, Pellets und Co. beantragen!

Für alle privaten Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Pellets und Co. heizen und dabei unter hohen Kosten leiden, gibt es eine Heizkostenhilfe. Auf einem Online-Portal können die Verbraucher aus NRW den Zuschuss noch bis zum 20.10. beim Land beantragen. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.

Ortsschilder mit der Aufschrift Heizöl bzw. Pellets, die in entgegengesetzte Richtungen weisen und symbolisch für die Entlastungen von Öl- und Pelletkunden stehen sollen  © Marco2811 – stock.adobe.com
Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Pellets und Co. heizen, sollen entlastet werden. 

Wer kann die Heizkostenhilfe beantragen?

Achtung! Heizkostenhilfe noch bis zum 20.10. beantragen!

Die Härtefallhilfe für Heizöl, Pellets und Co. kann man in NRW nur noch bis zum 20.10.2023 über ein eigenes Online-Portal beantragen. Achtung: Selbstnutzende Eigentümerinnen und -eigentümer können einen Einzelantrag stellen. Vermieter müssen den sogenannten Sammelantrag wählen, um den Zuschuss für Ihre Mieterinnen und Mieter zu beantragen.

Wie Sie zum Antragsportal gelangen und welche Unterlagen Sie bereitlegen sollten, erfahren Sie weiter unten.

Während die Energiepreisbremse für Gas- und Stromkunden längst beschlossene Sache ist, mussten die Haushalte, die ihre Heizenergie nicht über eine Versorgungsleitung erhalten, länger auf Entlastungen warten. Zwar wurden auch für Besitzer einer Öl- oder Holzheizung bereits im Dezember 2022 Gelder in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bereitgestellt. Nur bekommen konnten die Bürgerinnen und Bürger die versprochenen Zuschüsse lange nicht.

Seit Mitte Mai 2023 können in NRW aber endlich entsprechende Anträge auf die sogenannten Härtefallhilfe für Heizkosten gestellt werden. So sollen dann auch die privaten Haushalte entlastet werden, die Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks für ihre Heizung nutzen – und dabei im Jahr 2022 unter erheblichen zusätzlichen Kosten zu leiden hatten. In erster Linie richtet sich diese Härtefallregelung an die Eigenheimnutzer/-besitzer, die ihre Energie selbst besorgen bzw. einkaufen. Wer zur Miete wohnt, der kann seinen Vermieter auffordern, einen solchen Antrag zu stellen. Vermieter sind zur Beantragung der Heizkostenhilfe verpflichtet.

Wie viel Zuschuss bekomme ich?

Die neue Regelung, die vom Bund erarbeitet wurde und nun von den Bundesländern entsprechend umgesetzt werden muss, greift für die Verbraucher erst ab einer bestimmten Belastungshöhe. Das heißt, nicht jeder Haushalt ist automatisch ein Härtefall und kann einen Antrag stellen. Wenn die Berechnung der Belastung entsprechend hoch ausfällt, gibt es Geld vom Staat zurück.

Die Bundesregierung hat für jeden Energieträger einen Referenzwert festgelegt. Der liegt zum Beispiel für Heizöl bei 71 Cent pro Liter. Nach der vorgegebenen Berechnung müssen die Verbraucher grundsätzlich das Doppelte des jeweiligen Referenzpreises selbst tragen. Nur die Kosten, die über dem doppelten Referenzpreis lagen, werden zu 80 Prozent erstattet. Im Falle des Heizöls müssen Haushalte also einen Literpreis von 1,42 Euro selbst zahlen.  Wer das Heizöl im Jahr 2022 teurer einkaufen musste, kann eine Erstattung bekommen.

Ein Beispiel zur Orientierung:

Sie mussten im Jahr 2022 1.000 Liter Heizöl kaufen. Bis zum doppelten Referenzpreis – bei 1.00 Litern Heizöl sind das also 1.420 Euro – hätten Sie keinen Anspruch auf Erstattung. Sie mussten Ihr Öl aber für einen Literpreis von 1,60 Euro kaufen und können deshalb eine Rechnung über 1.600 Euro vorlegen. Ihre Rechnung liegt also 180 Euro über dem doppelten Referenzpreis. Davon bekommen Sie 80 Prozent erstattet – am Ende der Rechnung bekommen Sie 144 Euro zurück.

Erstattung der Energiekosten hat Bedingungen

Allerdings kommt eine weitere Bedingung hinzu: Der Mindestbetrag der Erstattung beträgt 100 Euro, der maximal erstattungsfähige Betrag bei Privathaushalten 2.000 Euro. Das bedeutet, wer bei seiner Berechnung auf einen Erstattungsbetrag von 99 Euro kommt, geht leider leer aus.

Wichtig ist, dass nur die Anschaffungskosten für Energie berücksichtigt werden, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 erfolgten. Hierzu müssen die entsprechenden Rechnungen vorliegen, die den Einkauf in dem Zeitraum belegen. Es ist also wichtig, vor dem Antrag zu prüfen, ob die Energiekosten im Jahr 2022 überhaupt so hoch waren, dass sie das Doppelte des Referenzwertes überstiegen haben.

Empfänger staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt – wie etwa Grundsicherung und Bürgergeld – sind nicht antragsberechtigt.

Wie hoch sind die einzelnen Referenzpreise überhaupt?

Grundlage für die individuelle Berechnung bilden die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger. Folgende Preise sind von der Bundesregierung hierzu festgelegt worden (alle Preise inkl. MwSt)

  • Heizöl: 71 Cent pro Liter
  • Flüssiggas: 57 Cent pro Liter
  • Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm
  • Kohle/Koks: 36 Cent pro Kilogramm
  • Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter
  • Holzbriketts: 28 Cent pro Kilogramm

Zuschuss-Rechner: Wie viel Heizkostenhilfe bekomme ich?

Das klingt alles sehr kompliziert? Die Verbraucherzentrale bietet einen Rechner an, mit dem Sie herausfinden können, wie hoch Ihre Kosten sind und ob Sie für eine Erstattung in Frage kommen.

Wo kann ich die Härtefall-Hilfen in NRW beantragen?

Das Land NRW hat einen eigenen Weg gewählt und arbeitet nicht mit dem gleichen Antrags-Portal wie die anderen Bundesländer. Wenn das Haus, für das sie den Zuschuss zu Ihren Heizkosten beantragen wollen, in Nordhrein-Westfalen liegt, müssen Sie die Härtefallhilfe über das Portal www.heizkostenhilfe.nrw beantragen. Auf dem nordrhein-westfälischen Antragsportal können die Verbraucher vorab prüfen, ob sie für eine Härtefallhilfe in Betracht kommen und wie viel Zuschuss sie erhalten. Wer einen Antrag stellen will, der muss die Bund-ID oder ELSTER-Zugangsdaten zur Hand haben – dies dient der Authentifizierung der Antragstellenden. Außerdem soll auf diese Weise Daten-Missbrauch vermieden werden. Wer noch keine entsprechende ID hat, sollte diese am besten bereits beantragen. Viele kennen Elster vom Austausch mit dem Finanzamt. Die Bund-ID ist vielleicht weniger bekannt: Es ist ein Online-Nutzerkonto, das digitale Verwaltungsprozesse ermöglicht und online beantragt werden kann.

Gut zu wissen: Die Härtefall-Hilfe kann nur online beantragt werden. Sie werden auch Rechnungen und Kontoauszüge aus dem Jahr 2022 bereithalten müssen. Suchen Sie also am besten alle Ihre Dokumente vorher zusammen.

Bis wann kann ich den Zuschuss in NRW beantragen?

Anträge auf die Härtefallhilfe für Heizkosten müssen bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden.

Welche Fallstricke gibt es bei der Antragstellung?

Grundsätzlich gilt, die Härtefallhilfen kann in der Regel nur der beantragen, der die Heizungsanlage betreibt. Wenn Sie in Ihrem Häuschen wohnen und Eigentümer sind, ist der Weg für die Antragsstellung klar. Dann stellen Sie den Antrag – so die Voraussetzungen erfüllt sind – für sich selbst direkt. Wenn Sie aber auch Vermieter und nicht (nur) selbstnutzender Wohneigentümer sind, haben Sie bei der Antragstellung einiges zu beachten. Sie müssen die Heizkostenhilfe nämlich für Ihre Mieter als sogenannter Zentralantragsteller beantragen. Für Ihre selbstgenutzte Immobilie müssen Sie entweder einen weiteren eigenen, sogenannten Direktantrag stellen oder – wenn Sie in einer Immobilie zusammen mit Ihren Mietern leben – einen Zentralantrag. Wenn Sie wiederum Eigentümer einer Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft (WEG) sind, muss der Antrag ebenfalls „zentral“ (in diesem Fall über die WEG beziehungsweise über den Verwalter) gestellt werden.

Beispiele:

Wenn ich ein Haus komplett vermiete:

  • Hier muss ein Sammelantrag für die privaten Haushalte der Mieter durch den Vermieter gestellt werden
  • Antrag muss vom Vermieter als Betreiber der Heizung gestellt werden
  • Wichtig: Der Mindestbetrag richtet sich nach der Anzahl der Privathaushalte, die über eine Feuerstätte versorgt werden. Befinden sich in einem Objekt drei Wohnungen, die alle über die gleiche Zentralheizung versorgt werden, muss die Erstattungssumme also mindestens 300 Euro ergeben, um ausgezahlt zu werden
  • Einzige Ausnahme: Die Mieter beziehen ihre Energieträger selbst, dann muss der Mieter auch selbst einen Direktantrag stellen

Wenn ich ein Haus vermiete, in dem ich als Eigentümer auch selbst wohne und sowohl Mieter als auch Vermieter über die gleiche Heizung versorgt werden:

  • Hier ist ebenfalls der Sammelantrag vorgesehen
  • Wichtig: Auch hier erhöht sich der Mindestbetrag mit der Anzahl der Haushalte im Gebäude

In einigen Fällen kann es auch sein, dass Sie als selbstnutzender Wohneigentümer und zeitgleich Vermieter sowohl einen Direktantrag (für das eigene Haus mit eigener Feuerstätte) als auch einen Sammelantrag (für die vermietete Immobilie) stellen müssen.

Fazit: Je komplexer die Eigentumsverhältnisse der einzelnen Wohneinheiten in einem Haus sind, desto mehr muss man bei der Antragsstellung beachten. Mehr Infos mit Schaubild zu einzelnen Wohn-Konstellationen gibt es in dem Merkblatt des Bundeswirtschaftsministeriums. 

Tipp: Wer sich unsicher ist, wie er die Heizkostenhilfe beantragen kann, kann sich auch an die Info-Hotline zur NRW-Heizkostenhilfe (0211 8618 4040) wenden.

Warum konnte man den Antrag in anderen Bundesländern schon früher stellen als in NRW?

Die Antragstellung war in Nordrhein-Westfalen erst später möglich, weil die Landesregierung ein eigenes Antragsportal auf den Weg bringen wollte. Die meisten anderen Bundesländer haben sich zusammengetan und nutzen ein gemeinsames Online-Portal, das das Bundesland Hamburg entwickelt hat. Achten Sie also darauf, das richtige Portal zu nutzen! Ausschlaggebend ist, in welchem Bundesland sich die Feuerstätte (also die Heizungsanlage bzw. das Wohngebäude) befindet, für welche Sie den Zuschuss beantragen wollen.

Grundsätzlich ist die Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger (so heißt der Heizöl- und Pelletzuschuss offiziell) eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, die die Bundesregierung beschlossen hat. Mit dem Antragsverfahren und der Auszahlung wurden aber die Bundesländer beauftragt. Deshalb ist es auch zu so großen Verzögerungen gekommen. Denn eigentlich wurde die Härtefallhilfe zusammen mit der Gas- und Strompreisbremse bereits im Dezember 2022 beschlossen.

Ihr Ansprechpartner:
Jan Koch – Politikreferent