Es liegt aber nicht allein in der Hand der Städte, einen Anstieg der Wohnkosten durch die Grundsteuerreform zu verhindern. Inzwischen wird befürchtet, dass es in NRW zu einer Verschiebung der Grundsteuerlast zugunsten von Gewerbeimmobilien und zulasten von Wohngebäuden kommt. Der Grund: Gewerbeimmobilien werden nach dem sogenannten Sachwertverfahren bewertet, Wohnimmobilien nach dem Ertragswertverfahren. Während die Steuerwerte für viele Wohngrundstücke steigen, bleiben sie für Gewerbeimmobilien in der Tendenz auf einem gleichen Niveau oder sinken sogar.
Das Problem daran: Kommt es zu einer Verschiebung im Verteilschlüssel für die Grundsteuer zulasten von Wohngrundstücken, treibt das die Kosten fürs Wohnen in die Höhe – und das selbst bei einer aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform in den einzelnen Städten. Die Folge: Für Häuser und Wohnungen gäbe es Aufschläge, während die Abgabe für einen Betrieb oder eine Lagerhalle sinken würde. Betroffen wären nicht nur selbstnutzende Wohneigentümerinnen und -eigentümer, sondern auch Mieter – sie zahlen die Grundsteuer in der Regel nämlich über die Nebenkosten.
Am Ende müssten also – selbst bei der versprochenen Aufkommensneutralität – Mieter und Wohneigentümer die Zeche für diese Reform zahlen. „Das halten wir gerade in der aktuellen Situation für eine fatale Entwicklung“, sagt Verbandschef Peter Preuß. Er fordert deshalb: „Es ist dringend notwendig, dass das Land diese mögliche Lastenverschiebung in NRW analysiert. Bestätigt sich unsere Befürchtung, sollten die Steuermesszahlen für Wohnimmobilien gesenkt werden. Denn die Grundsteuerreform darf nicht zu dem Ergebnis führen, dass Wohnen noch einmal teurer wird. Es wäre fatal, wenn Mieter und Wohneigentümer die Zeche für die neue Grundsteuer zahlen müssten.“