Ein Balkonkraftwerk müssen Sie seit der Gesetzesreform 2024 nur noch bei der Bundesnetzagentur anmelden. Das geschieht, indem Sie Ihre Mini-PV-Anlage ins Marktstammdatenregister eintragen.
Die Anmeldung erfolgt online auf der Internetseite des Marktstammdatenregisters. Pfad: „Registrieren“ (oben rechts) – „Registrierung einer Solaranlage“ – „Steckerfertige Solaranlage (Balkonkraftwerk)“. Im Rahmen der eigentlichen Anmeldung müssen Sie sich zunächst als Betreiber registrieren und ein Benutzerkonto anlegen. Ein Registrierungsassistent führt Sie durch alle erforderlichen Schritte.
Für die Anmeldung brauchen Sie neben Ihren Personendaten:
- Zählernummer (zu finden am Zähler selbst oder auf der Stromrechnung)
- technische Daten zum Balkonkraftwerk laut Herstellerangaben, z. B. Modulanzahl und Gesamtleistung
- Datum der Inbetriebnahme
Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie sich in Ihrem Benutzerkonto eine Registrierungsbestätigung herunterladen. Die brauchen Sie z. B. für manche Förderprogramme.
Die vormals verpflichtende Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit Mai 2024 entfallen. Stattdessen leitet nun die Bundesnetzagentur die Daten aus dem Marktstammdatenregister an die Netzbetreiber weiter. Auch die Anmeldung beim Finanzamt ist beim Balkonkraftwerk ohne Einspeisevergütung nicht erforderlich.
Gut zu wissen: Das Marktstammdatenregister ist ein zentrales, öffentliches Register, das alle Akteure des Gas- und Strommarktes auflistet. Es wird seit 2014 von der Bundesnetzagentur geführt und liefert in erster Linie einen vollständigen Überblick über alle Beteiligten in der Energieversorgung. Zu den erfassten „Stammdaten“ zählen neben Personendaten auch Angaben zu Technologie und Leistung, nicht aber die Zählerstände oder Erzeugungsmengen. Als Eigentümer eines Balkonkraftwerks gelten Sie im Register als Anlagenbetreiber.