Balkonkraftwerk anmelden

Kostenlos, online und nach wenigen Minuten abgeschlossen – ein Balkonkraftwerk anzumelden, ist seit 2024 deutlich einfacher geworden. Die Anmeldung im Markstammdatenregister ist jedoch nach wie vor verpflichtend für alle Stecker-Solargeräte.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Balkonkraftwerk müssen Sie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig.
  • Die Registrierung im Markstammdatenregister ist kostenlos, muss aber innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme erfolgen.
  • Die Anmeldung ist verpflichtend für alle ortsfesten Balkonkraftwerke mit Stromanschluss, die länger als sechs Monate betrieben werden.
  • Die Meldepflicht entfällt, wenn kein Anschluss ans öffentliche Stromnetz möglich ist, z. B. bei mobilen Camping-Solargeräten.
Sie müssen ein Balkonkraftwerk anmelden.  © Robert Poorten – stock.adobe.com
Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur können Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Balkonkraftwerk müssen Sie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig.
  • Die Registrierung im Markstammdatenregister ist kostenlos, muss aber innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme erfolgen.
  • Die Anmeldung ist verpflichtend für alle ortsfesten Balkonkraftwerke mit Stromanschluss, die länger als sechs Monate betrieben werden.
  • Die Meldepflicht entfällt, wenn kein Anschluss ans öffentliche Stromnetz möglich ist, z. B. bei mobilen Camping-Solargeräten.

Wo muss ich 2025 ein Balkonkraftwerk anmelden?

Ein Balkonkraftwerk müssen Sie seit der Gesetzesreform 2024 nur noch bei der Bundesnetzagentur anmelden. Das geschieht, indem Sie Ihre Mini-PV-Anlage ins Marktstammdatenregister eintragen.

Die Anmeldung erfolgt online auf der Internetseite des Marktstammdatenregisters. Pfad: „Registrieren“ (oben rechts) – „Registrierung einer Solaranlage“ – „Steckerfertige Solaranlage (Balkonkraftwerk)“. Im Rahmen der eigentlichen Anmeldung müssen Sie sich zunächst als Betreiber registrieren und ein Benutzerkonto anlegen. Ein Registrierungsassistent führt Sie durch alle erforderlichen Schritte.

Für die Anmeldung brauchen Sie neben Ihren Personendaten:

  • Zählernummer (zu finden am Zähler selbst oder auf der Stromrechnung)
  • technische Daten zum Balkonkraftwerk laut Herstellerangaben, z. B. Modulanzahl und Gesamtleistung
  • Datum der Inbetriebnahme

Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie sich in Ihrem Benutzerkonto eine Registrierungsbestätigung herunterladen. Die brauchen Sie z. B. für manche Förderprogramme.

Die vormals verpflichtende Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit Mai 2024 entfallen. Stattdessen leitet nun die Bundesnetzagentur die Daten aus dem Marktstammdatenregister an die Netzbetreiber weiter. Auch die Anmeldung beim Finanzamt ist beim Balkonkraftwerk ohne Einspeisevergütung nicht erforderlich.

Gut zu wissen: Das Marktstammdatenregister ist ein zentrales, öffentliches Register, das alle Akteure des Gas- und Strommarktes auflistet. Es wird seit 2014 von der Bundesnetzagentur geführt und liefert in erster Linie einen vollständigen Überblick über alle Beteiligten in der Energieversorgung. Zu den erfassten „Stammdaten“ zählen neben Personendaten auch Angaben zu Technologie und Leistung, nicht aber die Zählerstände oder Erzeugungsmengen. Als Eigentümer eines Balkonkraftwerks gelten Sie im Register als Anlagenbetreiber.

Sind 2000-Watt-Balkonkraftwerke erlaubt?

Die oben beschriebene Anmeldung stellt das vereinfachte Verfahren für Balkonkraftwerke dar. Das umfasst aktuell Solargeräte

  • mit einer Wechselrichter-Leistung von maximal 800 Watt
  • deren Solarmodule zusammen eine Gesamtleistung von maximal 2000 Watt erbringen können.

Ein 2000-Watt-Balkonkraftwerk ist somit erlaubt, solange die Leistung des Wechselrichters auf 800 Watt begrenzt ist. Leistungsfähigere Anlagen sind ebenfalls erlaubt, unterliegen aber den strengeren Auflagen für Photovoltaik-Anlagen.

Tipp: Alle aktuellen Regelungen rund um Balkonkraftwerke finden Sie im Artikel „Balkonkraftwerke 2024: Was Sie jetzt über Stecker-Solar wissen müssen“.

Wann muss ich ein Balkonkraftwerk registrieren?

Ihr Balkonkraftwerk müssen Sie innerhalb von einem Monat nach erstmaliger Inbetriebnahme anmelden. Darüber hinaus besteht auch die Pflicht, alle angegebenen Daten aktuell zu halten. Allerdings: Ein einmal angemeldetes Balkonkraftwerk verbleibt dauerhaft im Marktstammdatenregister. Je nach Situation reicht es aus, einzelne Angaben zu ändern:

  • Umzug: Bei einem Umzug müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk nicht erneut anmelden. Hier reicht es aus, die Adresse und den Netzbetreiber im Marktstammdatenregister zu aktualisieren.
  • Verkauf: Käufer und Verkäufer müssen gemeinsam einen Betreiberwechsel vornehmen.
  • dauerhafte Stilllegung: Auch dies wird im Register ergänzt; der Eintrag selbst soll hingegen zu statistischen Zwecken bestehen bleiben.

Auch bei Erweiterungen, z. B. um zusätzliche Module oder einen Speicher, müssen Sie die Daten im Marktstammdatenregister aktualisieren. Grundsätzlich gilt auch bei allen Änderungen eine Frist von einem Monat.

Ist man verpflichtet, ein Balkonkraftwerk anzumelden?

Die Eintragung ins Marktstammdatenregister ist verpflichtend für ortsfeste Balkonkraftwerke, die ans öffentliche Stromnetz angeschlossen sind. Die Meldepflicht besteht dabei unabhängig von der Leistung der Solarmodule.

Hintergrund: Netzbetreiber müssen wissen, wo und wie viele stromerzeugende Geräte ans Netz angeschlossen werden. Zwar sind die Auswirkungen von Balkonkraftwerken nur gering, doch gerade für Wartungsarbeiten ist es manchmal nötig, Abschnitte des Stromnetzes komplett abzuschalten. Ein unangemeldetes Balkonkraftwerk stellt ein Sicherheitsrisiko dar.

Wann entfällt die Meldepflicht beim Balkonkraftwerk?

Keine Anmeldepflicht gibt es für Solargeräte, die nicht mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden werden können. Dazu zählen z. B. mobile Solarpanels fürs Camping oder Mini-PV-Anlagen, die in Gebäuden ohne Stromanschluss betrieben werden.

Wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk für weniger als sechs Monate dauerhaft an einem Ort betreiben, müssen Sie es ebenfalls nicht registrieren.

Hinweis: Wenn bei einer ortsfesten Anlage die technische Möglichkeit eines Netzanschlusses gegeben ist, müssen Sie das Balkonkraftwerk ebenfalls anmelden – auch wenn keine Einspeisung vorgesehen ist.

Was passiert, wenn das Balkonkraftwerk nicht angemeldet ist?

Ein nicht angemeldetes Balkonkraftwerk zählt laut Marktstammdatenregisterverordnung und Energiewirtschaftsgesetz als Ordnungswidrigkeit. Hierfür können Bußgelder in meist zwei- bis dreistelliger Höhe fällig werden (theoretisch bis zu 50.000 Euro).

Kann ein Netzbetreiber ein Balkonkraftwerk erkennen?

Ein Netzbetreiber kann theoretisch ein Balkonkraftwerk erkennen, sobald es überschüssigen Strom ins Netz einspeist. Das kann z. B. im Rahmen einer zufälligen Kontrolle oder beim Ablesen der Stromzähler geschehen.

Was passiert, wenn der Stromzähler rückwärtsläuft?

Ein alter Stromzähler läuft rückwärts, wenn das Balkonkraftwerk mehr Strom produziert als der Haushalt verbraucht. Der überschüssige Strom wird ins Stromnetz eingespeist und der Zähler zieht die eingespeiste Menge vom verbrauchten Strom ab. Das wäre zwar theoretisch gerecht, weil das Balkonkraftwerk ja Strom ans Netz abgibt und damit sozusagen „zurückzahlt“, allerdings gelten rückwärtslaufende Zähler als illegale Manipulation, gegen die die Netzbetreiber juristisch vorgehen können.

Ausnahme: Dank des Solarpakets von 2024 müssen Privatleute nicht mehr auf den Austausch warten, bevor sie ihr Balkonkraftwerk in Betrieb nehmen können. Netzbetreiber müssen den rückwärtslaufenden Zähler dulden, bis sie ihn auswechseln. Laut Gesetz muss dies innerhalb von vier Monaten geschehen, nachdem ein Netzbetreiber durch die Bundesnetzagentur von einem Balkonkraftwerk erfährt.

Was kostet die Anmeldung eines Balkonkraftwerks?

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist kostenlos.

Hinweis: Zusätzliche Kosten können allenfalls entstehen, wenn der Netzbetreiber einen alten Zähler austauschen muss. Zwar dürfen diese für die neuen Zähler kein Geld verlangen, doch oft wird nach dem Tausch eine (höhere) Zählergebühr fällig.