Heizungsgesetz 2024: Welche Heizungen sind noch erlaubt?
Seit 2024 gibt es neue Vorgaben für Heizungen. Lesen Sie hier alles über das Heizungsgesetz – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024: Erlaubte Heizungen, Übergangsfristen, Ausnahmen, Förderungen.
Dipl.-Ing. Architektin
Durch regelmäßige Heizungswartung senken Sie Ihre Energiekosten und beugen teuren Reparaturen vor. Eine optimal eingestellte Heizung arbeitet effizienter und spart bares Geld – besonders in der kalten Jahreszeit.
Wenn der Winter vor der Tür steht und draußen die Temperaturen sinken, mag man es drinnen am liebsten muckelig warm. Aber egal ob Wärmepumpe, Gas-, Öl- oder Pelletheizung: Damit im Winter die heimische Wärmequelle nicht ausfällt, ist es wichtig, die Heizungsanlage regelmäßig warten und reinigen zu lassen. Die Wartung der Heizungsanlage ist seit dem 01.10.2024 gesetzlich nach Paragraph 60b Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschrieben, gilt aber nur für Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen. Für Wohngebäude mit weniger als sechs Wohnungen gilt die Pflicht zur Prüfung und Optimierung der Heizungsanlagen demnach nicht. Trotzdem sollte man bestimmte Wartungs- und Reinigungsintervalle einhalten – zum Beispiel, um die Garantie der Heizungshersteller nicht zu verlieren.
Tipp: Um den Garantieanspruch nicht zu verlieren, sollte die Heizungsanlage mindestens einmal im Jahr gewartet werden.
Auch nach Ablauf der Garantie ist die regelmäßige Kontrolle unverzichtbar. Denn nur so kann man sicherstellen, dass die Anlage so effizient wie möglich funktioniert. Der so eingesparte Energieverbrauch hilft dann nicht nur dem Klima, sondern schont gleichzeitig den Geldbeutel. Auch Verschleiß kann bei der Wartung frühzeitig erkannt werden. Damit können Sie größeren Schäden vorbeugen.
Wenn Sie über eine neue Heizung nachdenken, haben wir hier zwei weitere Artikel, die für Sie interessant sein könnten:
Der ideale Zeitpunkt für die Wartung ist zu Beginn oder kurz vor der Heizperiode – also im späten Sommer oder Herbst. Die Heizung wird dann kaum gebraucht und niemand muss kalte Räume fürchten. Außerdem ist so genügend Zeit, Ersatzteile zu beschaffen, sollte eine größere Reparatur notwendig sein. Im Winter kann sich eine Wartung schon mal etwas länger hinziehen, da die Fachbetriebe in der Regel durch ausgefallene Heizungen mehr zu tun haben und es schwieriger wird, einen Termin zu finden.
Eine Heizungwartung sollte einmal im Jahr durchgeführt werden. Die meisten Eigentümer lassen ihre Heizungsanlage von dem Betrieb warten, der sie auch installiert hat. Das hat meist gute Gründe, denn dieser Betrieb kennt die Anlage besonders gut. Allerdings sollte man sich dennoch Vergleichsangebote von anderen Handwerksunternehmen einholen. Zusätzlich kann ein Wartungsvertrag helfen, die jährlichen Kosten noch etwas zu senken. Wenn der Handwerker Planungssicherheit hat, lässt er sich vielleicht auf etwas Rabatt ein. Aber auch hier lohnt es sich, Angebote zu vergleichen und die Bedingungen des Wartungsvertrags genau zu überprüfen.
Die Kosten für die Heizungswartung lassen sich teilweise von der Steuer absetzen. Bis zu 20 Prozent der Lohnkosten und maximal 1.200 Euro pro Jahr sind abzugsfähig. Kosten für das Material können jedoch nicht abgesetzt werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Rechnung des Fachbetriebs Material- und Lohnkosten getrennt ausweist.
Als Vermieter lassen sich die Wartungskosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf die Mietparteien umlegen. Schlüsseln Sie die Handwerkerleistungen als „Aufwände für haushaltsnahe Dienstleistungen“ in der Nebenkostenabrechnung auf. Mieter können diese Kosten dann ebenfalls steuerlich geltend machen. Die Kosten für eine Reparatur der Heizungsanlage müssen vom Eigentümer übernommen werden und sind beispielsweise nicht durch eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag auf Mieter umlegbar.
Gut zu wissen: Sie können Modernisierungskosten als Mieterhöhung auf den Mieter umlegen. Das gilt auch für die Heizung. Wie das funktioniert, haben wir in folgendem Artikel für Sie zusammengefasst: Heizungsmodernisierung auf Mieter umlegen.
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