Wenn der Winter vor der Tür steht und draußen die Temperaturen sinken, mag man es drinnen am liebsten muckelig warm. Aber egal ob Wärmepumpe, Gas-, Öl- oder Pelletheizung: Damit im Winter die heimische Wärmequelle nicht ausfällt, ist es wichtig, die Heizungsanlage regelmäßig warten und reinigen zu lassen. Die Wartung der Heizungsanlage ist seit dem 01.10.2024 gesetzlich nach Paragraph 60b Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschrieben, gilt aber nur für Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen. Für Wohngebäude mit weniger als sechs Wohnungen gilt die Pflicht zur Prüfung und Optimierung der Heizungsanlagen demnach nicht. Trotzdem sollte man bestimmte Wartungs- und Reinigungsintervalle einhalten – zum Beispiel, um die Garantie der Heizungshersteller nicht zu verlieren.
Tipp: Um den Garantieanspruch nicht zu verlieren, sollte die Heizungsanlage mindestens einmal im Jahr gewartet werden.
Auch nach Ablauf der Garantie ist die regelmäßige Kontrolle unverzichtbar. Denn nur so kann man sicherstellen, dass die Anlage so effizient wie möglich funktioniert. Der so eingesparte Energieverbrauch hilft dann nicht nur dem Klima, sondern schont gleichzeitig den Geldbeutel. Auch Verschleiß kann bei der Wartung frühzeitig erkannt werden. Damit können Sie größeren Schäden vorbeugen.