Um nach einer Modernisierung eine Mieterhöhung durchzusetzen, sind zwei separate Ankündigungsschreiben erforderlich. Im ersten müssen Vermieter die Modernisierung ankündigen und auf die anschließende Mieterhöhung hinweisen. Das zweite Schreiben folgt nach Abschluss der Bauarbeiten und kündigt die tatsächliche Mieterhöhung an.
Ankündigung der Modernisierung:
Vermieter müssen ihre Hausbewohner drei Monate im Voraus über die geplanten Baumaßnahmen und die sich daraus ergebende Mieterhöhung informieren. Die Mitteilung muss schriftlich per Brief, E-Mail, Fax oder in einer anderen Textform erfolgen. Das sollte sie enthalten:
- Auskunft über die einzelnen Arbeiten und deren Umfang
- Beginn und Dauer der Baumaßnahmen
- die voraussichtliche Mieterhöhung
- potenzielle Einsparungen bei den Nebenkosten
- Hinweis auf die Möglichkeit eines Härteeinwands
Wichtig, wenn Sie bei der Kappungsgrenze nach sechs Jahren die volle Mieterhöhung durchsetzen wollen: Kündigen Sie schon in der Modernisierungsmieterhöhung an, auf welchen Wert die monatliche Miete nach dem Ablauf von sechs Jahren steigen soll. Teilen Sie dem Mieter die „gekürzte“ Erhöhung für die ersten sechs Jahre und die anschließende vollständige Erhöhung mit.
Ankündigung der Mieterhöhung:
Die Mieterhöhung an sich müssen Sie separat ankündigen, wenn die Baumaßnahmen abgeschlossen sind. Das Schreiben muss eine präzisierte Mieterhöhung und deren Berechnungsgrundlage enthalten. Nach Ablauf von drei Monaten wird die erhöhte Miete fällig. Dem Mieter steht im Übrigen ein Recht auf Nachprüfung zu.