Auch ein Kind darf nicht ohne Weiteres seinen Ball vom Grund der Nachbarn holen.
Es muss klingeln, der Nachbar muss den Ball herausgeben, so die Richter. Laut anderen Juristen ist Ballholen als Ausnahme erlaubt.
LG München II; 3.11.2003; Az. 5 O 5454/03
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„Eine solche Ausnahme kann sich aus dem von der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz des nachbarschaftlichen/nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis und dem Gebot der Rücksichtnahme ergeben", fügt Stephan Dingler, Rechtsexperte des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V., erklärend hinzu.