Die Errichtung eines Spiel- und Kletterturmes für Kinder im eigenen Garten bedarf grundsätzlich keiner Baugenehmigung. Die Landesbauordnung klassifiziert einen solchen Ort nicht als Aufenthaltsraum zum dauerhaften Wohnen.
Bei der Abstandsflächenregelung kommt es auf die Höhe an
Ist das Spielgerät aber höher als 2 Meter, gilt eine Abstandsflächenregelung. Diese kann je nach Bundesland von den Kommunen oder durch örtliche Bebauungspläne näher definiert werden.
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Im Hinblick auf den Nachbarfrieden sollte aber in jedem Fall ein Abstand von 3 Metern zur Grenze eingehalten werden. Der Verband Wohneigentum empfiehlt die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Bauamt.