Rechtstipp: Lärm in der Mittagsruhezeit Darf in der Mittagsruhe die Bohrmaschine genutzt werden?

Bei Lärm in der Zeit der Mittagsruhe kommt es darauf an, wer ihn verursacht. Es gibt Unterschiede zwischen Störungen der Ruhezeiten durch Mieter und Lärm, der durch Handwerker einer beauftragten Firma entsteht.

Mann hält eine Bohrmaschine auf seiner rechten Schulter und zeigt einen hochgerecjten Daumen in Richtung Betrachter  © Robert Kneschke – stock.adobe.com
Ob Lärm durch eine Bohrmaschine während der Mittagsruhe erlaubt ist, hängt vom Verursacher ab. 

Ein Mieter selbst darf zwischen 13 und 15 Uhr keinen Lärm mit der Bohrmaschine verursachen.

Anders sieht es bei Handwerkern aus: Hat eine Firma einen Auftrag erhalten, bei dem auch laute Arbeiten verrichtet werden müssen, muss die Arbeit während der Mittagsruhe nicht unterbrochen werden. Handwerker dürfen also auch zwischen 13 und 15 Uhr Lärm machen.

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Allerdings haben Mieter die Möglichkeit zur Mietkürzung wegen eines sogenannten Mietmangels, wenn sie über längere Zeit hinweg Lärm ertragen müssen, weil beispielsweise nebenan ein Gebäude saniert wird. Dabei sind die Stärke und Quelle der Lärmbelastung ausschlaggebend dafür, wie hoch die Mietkürzung ausfallen darf.