Besonders in den Sommermonaten gehen oft Gewitter mit Starkregen über das Land nieder. Die vielfach veraltete kommunale Kanalisation wird den gigantischen Wassermassen immer öfter nicht mehr Herr. Gerade für solche Fälle sollten Hauseigentümer gerüstet sein, findet die Verbraucherzentrale NRW. Kürzlich veröffentlichten die Verbraucherschützer hilfreiche Tipps für den Umgang mit den Regenmassen.
Tief liegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume sind bei Starkregen mit Überflutungen besonders gefährdet. Denn Schmutzwasser, das durch Rückstau aus dem Kanal zurück ins Gebäude drängt, verursacht meist große Schäden. Leider müssen Eigentümer für Schäden durch Rückstau selbst haften bzw. ihre Versicherung in Anspruch nehmen, sagen die Verbraucherschützer. Sie raten deshalb, rechtzeitig geeignete Vorkehrungen zu treffen. So schützen sie sich ausreichend vor der Gefahr eines unkalkulierbaren Rückstaus und einer Überflutung
Mögliche Schutzvorkehrungen
Räume unterhalb des Straßenniveaus, in denen etwa eine Waschmaschine angeschlossen ist oder aus denen Wasser über Abläufe abfließt, sind bei einem Rückstau besonders gefährdet. Bei Räumen mit unvermeidbaren Ablaufstellen gewährleistet beispielsweise eine Hebeanlage den besten Schutz. Sie pumpt anfallendes Abwasser über die Rückstauebene hinweg in den Kanal.
Wer länger nicht zu Hause ist, sollte stets sämtliche Rückstauklappen verriegeln und außerdem alle Fenster und Türen – selbstverständlich auch im Keller – fest verschließen.
Anbringung und Wartung von Rückstausicherungen sowie Hebeanlagen
Bevor Eigentümer ihre Immobilie rückstausicher machen, sollten sie sich am besten bei der Stadt – meist das Umwelt- oder Tiefbauamt – erkundigen, an welcher Stelle im Haus die Rückstausicherung angebracht werden muss. Bei einem Neubau wird im Idealfall direkt der Architekten gefragt, wie der Rückstauschutz gemäß gültiger Bestimmungen ausgeführt werden muss.
Die Funktionsfähigkeit von Hebeanlagen sollte regelmäßig überprüft werden. Rückstauklappen müssen ebenfalls regelmäßig gereinigt und gewartet werden. Ansonsten riskieren Eigentümer im Schadensfall ihren Versicherungsschutz. Nach fachmännischer Unterweisung können Eigentümer die Rückstauklappen sogar selbst warten. Diese Wartung sollte dokumentiert werden, um im Schadensfall Ärger mit der Versicherung zu vermeiden. Auch viele Sanitärfachbetriebe bieten Wartungsverträge an.
Richtige Versicherung
Rückstauschäden an privaten Häusern sind nicht automatisch über die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Meist muss das Rückstaurisiko in einer Elementarschadenversicherung separat abgesichert werden. Im Schadensfall müssen Versicherte damit rechnen, dass ein Nachweis über die regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen verlangt wird.
Weitere Tipps zu diesem wie auch zu allen anderen Themen rund um Haus und Garten gibt Ihnen Ihr Verband Wohneigentum NRW e.V.