Eine Klage ist möglich für Kunden, die einen Fernwärmevertrag mit E.ON Energy Solutions oder HanseWerk Natur haben. Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Versorgungsgebiet ist dabei nicht von Bedeutung. Klagen kann jedoch nur der Vertragsinhaber. Haben mehrere Personen den Vertrag abgeschlossen, sollte sich jeder separat anmelden.
Ob Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Sammelklage erfüllen, erfahren Sie beim Klage-Check der Verbraucherzentrale für E.ON bzw. HanseWerk Natur. Hierfür brauchen Sie Ihre Vertragsunterlagen bzw. Abrechnungen, um zu prüfen, ob die fraglichen Formeln auch in Ihrem Fall verwendet wurden. Sie müssen keine Daten zu Ihrer Person oder Ihrem Vertrag eingeben.
Bei Kunden von E.ON bezieht sich die Sammelklage auf die Formel, nach der die Preiserhöhung berechnet wurde. Eine Klage ist möglich, wenn die Formel mindestens einen der folgenden Berechnungsfaktoren enthält:
- „Erdgas, Börsennotierungen“
- „Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe“
Beide Faktoren müssen zusammen mindestens zu 60 % in die Berechnung einfließen. Informationen zur verwendeten Formel finden Sie in den Preisblättern, die Sie mit der Jahresabrechnung erhalten. Als zusätzliche Bedingung gilt, dass Sie mit Ihrem Betreiber noch keine gütliche Einigung geschlossen haben.
Wichtig: Ansprüche aus überhöhten Beitragsforderungen verjähren regulär nach drei Jahren. Bei einem laufenden Klageverfahren gilt diese Verjährungsfrist nicht.