Gefahr für Fußgänger
Der Gesetzgeber sagt grundsätzlich, dass alle Hausbesitzer aufgefordert sind, bei Gefährdungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Denn Schneelawinen können große Gefahren für Fußgänger darstellen und auch immense Schäden (beispielsweise an parkenden Fahrzeugen) verursachen. In solch einem Fall stellt sich immer sofort die Frage der Haftung.
Aber nicht jedes Gebäude ist gleich. Das eine Haus steht direkt am Bürgersteig, das andere vielleicht weitab mitten in einem großen Garten. Daher ist das Anbringen von Schneefanggittern, die einen Dachlawinenabgang verhindern, auch nur unter ganz bestimmten Bedingungen Pflicht und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise von der Schneelage des jeweiligen Ortes sowie der Beschaffenheit und Lage des Gebäudes. Steht ein Haus an einer Straße in einem schneereichen Gebiet und weist es eine Dachneigung von über 45 Grad auf, ist die Anbringung eines Dachlawinenschutzes in jedem Fall Pflicht. Doch nicht immer sind die Rahmenbedingungen so eindeutig.
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Fünf Schneelastzonen
Deutschland ist in fünf Schneelastzonen – 1, 1a, 2, 2a und 3 – unterteilt. Zone 1 umfasst Gebiete mit niedrigen Schneelasten, Zone 3 hingegen Regionen mit hohen Schneelasten. In Nordrhein-Westfalen sind weite Teile des Landes der Zone 1 zugeordnet, weisen demnach eher eine geringe Schneelast auf. In diesen Gebieten besteht somit in der Regel keine grundsätzlich Verpflichtung zum Anbringen von Schneefanggittern.
Anders kann es jedoch in Regionen wie dem Aachener Raum oder dem Bergischen Land sein. Dort fällt im Winter meist deutlich mehr Schnee, so dass diese Gebiete den Zonen 2 und 2a zugeordnet sind. Wer dort lebt, sollte sich genau erkundigen, ob an seinem Haus ein entsprechender Dachlawinenschutz montiert werden muss. Nur ganz wenige Regionen im Sauerland sind der Zone 3 zugeordnet, wie beispielsweise der Ort Winterberg. Dort findet man auf fast jedem Gebäude entsprechende Vorrichtungen.
„Wer Klarheit wünscht, kann sich beispielsweise an den Dachdecker in seiner Nähe wenden. Hier werden Eigentümer fachkundig und umfassend zu diesem Thema beraten“, so Stephan Dingler.