Bei der derzeit geltenden Rechtslage werden Eigentümer zu einer Zahlungsverpflichtung herangezogen, wenn die vor ihrem Grundstück verlaufende Erschließungsanlage erstmalig erstellt, verbessert oder wiederhergestellt wird. In der Regel bedeutet das, dass sich Eigentümer etwa alle 30 Jahre auf planbare Zahlungsverpflichtungen einstellen müssen. So die Theorie: Manche Entscheide der zuständigen Verwaltungsgerichte zeigen allerdings deutlich, dass das jetzige System auch von den Kommunen nicht mehr beherrscht wird.
Anteilig zur Kasse gebeten
Zudem ist die Einordnung der Straßen, von der der Anteil der Kosten abhängt, der von den Anwohnern zu tragen ist, für viele kaum noch nachvollziehbar. Die Verwaltungsgerichte stellen immer wieder fest, dass Einordnungen fehlerhaft sind, da keine ausreichende Überprüfung der Satzungsregelungen durch die Kommunen durchgeführt wurde. Und vielen Eigentümern ist es beispielsweise nicht zu vermitteln, dass sie als Anlieger anteilig 90 Prozent der Straßenausbaubeiträge zahlen sollen, obwohl diese Straße überwiegend von Besuchern naheliegender öffentlicher Versorgungseinrichtungen oder ähnlichem als Parkraum genutzt wird.
Ältere Menschen und junge Familien gefährdet
Aber die eigentliche Gefahr lauert woanders: In den vergangenen Jahren zielten viele landes- und bundespolitische Maßnahmen darauf ab, das eigene Haus als einen Baustein der Altersversorgung zu etablieren. Doch aufgrund des immer weiter sinkenden Rentenniveaus wird es für viele ältere Eigentümer nahezu unmöglich, neben Rücklagen für die Instandhaltung des Hauses auch noch unbefristet erhebliche Mittel für den kaum kalkulierbaren Fall des Straßenausbaus zu bilden. Erschwerend kommt hinzu, dass mit dem Eintritt ins Rentenalter praktisch keine Kredite mehr gewährt werden.
Und auch junge Familien können durch unkalkulierbare Straßenausbaubeiträge schnell in ihrer Existenz bedroht sein. Bei den aktuell hohen Immobilienpreisen führt die Investition in ein eigenes Wohnobjekt trotz niedriger Zinsen oft zu einer maximalen Belastung, sodass vor allem in den ersten Jahren kaum nennenswerte Rücklagen gebildet werden können.
Sollte dann beispielsweise nach fünf oder sechs Jahren eine Sanierung der Anliegerstraße anstehen, reißt dies weitere Löcher in den Geldbeutel, denn ohne eine Anschlussfinanzierung ist die Forderung der Kommune oft nicht zu erfüllen. Beide Beispiele zeigen, dass im Zweifelsfall eine Immobilie plötzlich nicht mehr tragbar sein kann.
Aber es geht auch anders: In Bayern und Baden-Württemberg dürfen Kommunen die Anwohner für Straßenausbaubeiträge nicht (mehr) zur Kasse bitten.
Volksinitiative
Auch der Bund der Steuerzahler NRW e.V. plädiert für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und hat beim Landtag NRW einen Antrag auf Behandlung einer Volksinitiative gestellt. Mit deren Beginn ist Anfang November zu rechnen. Wenn diese Initiative erfolgreich ist, muss sich der Landtag zwingend mit diesem Thema auseinandersetzen. Rund 67.000 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in NRW werden benötigt.
Über das weitere Vorgehen und die Formalitäten informieren wir in unserem nächsten Newsletter.
Gemeinsam können wir erfolgreich sein!
Der Verband Wohneigentum NRW e.V. unterstützt diese Volksinitiative ausdrücklich und appelliert an alle Mitglieder, sich aktiv daran zu beteiligen.