Neue Grundsteuer-Bescheide prüfen: Wann ist ein Einspruch sinnvoll?
Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer und für viele wird's teurer. Alle Infos zu den Grundsteuer-Bescheiden, Fehlerkorrekturen sowie Einsprüchen und Widersprüchen.
Viele Hausbesitzer denken nicht daran: In der Abwassergebühr ist auch die so genannte Gebühr für Niederschlagswasser – also für Regen – enthalten. Hier lauert ein Kostenfaktor, den jeder Gebührenzahler relativ einfach senken kann. Die Niederschlagswassergebühr wird für Regenwasser erhoben, das auf den versiegelten Flächen des Grundstücks nicht versickern kann und direkt in der Kanalisation landet. Wer dafür sorgt, dass das Regenwasser auf dem Grundstück verbleibt, kann bares Geld sparen!
Für den Regen auch noch Geld bezahlen? Was auf den ersten Blick wie Abzocke klingen mag, hat einen ernsten Hintergrund: Wasser, das auf dem Grundstück nicht versickert, landet bei jedem Regenguss in der Kanalisation und belastet das Abwassersystem und die Kläranlagen. Daher ist die Niederschlagswassergebühr Teil der allgemeinen Abwassergebühren.
Die Kommunen berechnen die Niederschlagswassergebühr anhand einer Formel, die die versiegelten Flächen eines Grundstücks berücksichtigt. Dazu gehören etwa das Dach, Terrassen, gepflasterte Wege oder PKW-Stellplätze oder Garagenzufahrten. Pro Quadratmeter werden Gebühren von 0,70 bis 1,90 Euro erhoben. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus fallen so pro Jahr zwischen 150 und knapp 300 Euro Niederschlagswassergebühren an.
Wer dafür sorgt, dass das Wasser nicht in der Kanalisation landet, kann diese Kosten deutlich senken. Dabei ist klar: Je weniger versiegelte Fläche vorhanden ist, desto geringer fallen die Gebühren aus. So ist die Verwendung von Rasengittersteinen, Rasenfugenpflaster, Porenpflaster oder anderem wasserdurchlässigem Material durchaus geeignet, um die Kosten bei der Berechnung der Gebühren zu senken. Allerdings muss der Untergrund so beschaffen sein, dass das Wasser auch bei Starkregen schnell versickern kann.
Alternativ können versiegelte Flächen so gestaltet werden, dass ein stärkeres Gefälle zu unversiegelten Flächen entsteht. So kann das Regenwasser beispielsweise auf einer Rasenfläche versickern.
Wer das Regenwasser vom Dach statt in die Kanalisation in nahegelegene Gräben oder etwa in den Gartenteich leiten kann oder es in großen Regentonnen oder gar einer Zisterne speichert, spart noch mehr. Pro Kubikmeter Speichervolumen lässt sich so die „Regensteuer“ weiter absenken. Gerade in regenreichen Gegenden kann sich der Bau einer Zisterne lohnen. Das dort gesammelte Wasser lässt sich nicht nur ganzjährig für den Garten, sondern auch für die Hausversorgung verwenden; so spart man gleich doppelt.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Beschluss vom 10.01.2022 (Az.: 9 E 931/21) darauf hingewiesen, dass ein Gebührenabschlag bei der Festsetzung der Niederschlagswassergebühr nur dann gerechtfertigt ist, wenn eine qualifizierte Regenwassernutzungsanlage vorliegt. Eine einfache Regentonne gehört nicht dazu. Nach Ansicht des OVG NRW spricht man von einer qualifizierten Regenwassernutzungsanlage erst dann, wenn diese ein Fassungsvolumen von 30 Litern je angeschlossenem Quadratmeter aufweist und ein Mindestfassungsvolumen von 4 Kubikmetern erreicht.
Auch ein begrüntes Dach wird von vielen Kommunen als unversiegelte Fläche akzeptiert. Für die Ersparnis kommt es dann auch auf die Dicke der Begrünung an. Je nach Kommune lassen sich bis zu 50 Prozent der Niederschlagswassergebühren sparen. Allerdings sollte man sich im Vorfeld erkundigen, da dies nicht auf alle Kommunen zutrifft.