Haus bauen: Wer gibt auf der Baustelle den Ton an?

Wer auf seinem eigenen Grundstück ein Haus bauen lässt, gilt als „Bauherr“. Somit erwartet der Bauherr, dass er auf seiner Baustelle auch das Sagen oder zumindest ein Betretungsrecht hat. Doch aufgepasst: Wer „schlüsselfertig“ bauen lässt, sollte die Vertragsunterlagen genau überprüfen, sonst kann es eine böse Überraschung geben.

Bauleiter vergleichen Bauplan und Baugrube  © Gerhard Seybert – stock.adobe.com
Es ist keinesfalls selbstverständlich, dass der Bauherr das Hausrecht auf der Baustelle hat und diese jederzeit betreten kann. Im ungünstigsten Fall kann ihn die Baufirma sogar von der Baustelle verweisen. 

Beim so genannten „schlüsselfertigen“ Bau übernimmt ein Generalunternehmen den Bau des Hauses vom Anfang bis zur Fertigstellung und damit zur Übergabe des Schlüssels. Die Bauherren können in der Regel anschließend gleich einziehen.

Das Hausrecht nicht abtreten

Um den Hausbau vollumfänglich umzusetzen, kann sich die Baufirma das Hausrecht für die Baustelle einräumen. Dieses kann im Bauvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verankert sein. Damit hätte die Baufirma das Recht, dem Bauherren den Zutritt zur Baustelle zu verweigern. Dieses dürfen Sie auf keinen Fall akzeptieren!

Baufortschritt kontrollieren

Als Bauherr sollte man während der einzelnen Baufortschritte jederzeit die Baustelle betreten dürfen. Es ist ratsam, regelmäßig zur Abnahme bestimmter Bauphasen einen Sachverständigen mit zur Baustelle mitzubringen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Qualität und Fortschritt der Bauarbeiten stimmen. Werden Baumängel nicht rechtzeitig entdeckt, verschwinden sie häufig hinter dem Putz oder Estrich und fallen womöglich erst auf, wenn die Garantie erloschen ist.

Bauvertrag und AGB lesen

Daher sollten Sie unbedingt den Bauvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bauunternehmens genau lesen. Idealerweise sollten Sie dazu die Hilfe eines Sachverständigen in Anspruch nehmen. Einschränkungen des Hausrechts sollten Sie auf keinen Fall hinnehmen. Wenn Abschlagszahlungen vereinbart wurden, sind Beschränkungen zur Besichtigung der Baustelle per Gesetz unwirksam. Im schlimmsten Fall kann die Baufirma die Übergabe des Schlüssels so lange zurückhalten, bis die Schlussrechnung vollständig bezahlt wurde.

Übrigens: mit unseren Tipps finden Sie die richtige Baufirma

Zutritt zur Baustelle sicherstellen

Sollte der Bauunternehmer das Hausrecht für die Baustelle aus bestimmten Gründen benötigen, müssen Sie sich unbedingt mindestens folgende Rechte sichern:

  • Ein uneingeschränktes Betretungsrecht der Baustelle.
  • Die Möglichkeit, den Zugang zur Baustelle an andere Personen zu delegieren.
  • Sofortige Schlüsselübergabe, sobald die Baustelle durch eine Pforte oder Tür gesichert wird.

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