Abschlagserhöhung trotz langfristigem Vertrag mit Preisgarantie?
Eine Preiserhöhung und die Anhebung der Abschlagszahlung ist für Kunden mit vertraglich zugesicherter Preisgarantie durch den Versorger in der Regel nicht möglich. Zumindest nicht mit der einfachen Begründung der erhöhten Beschaffungskosten. Denn genau davor sollte die Preisgarantie ja schützen. Deswegen hat die Bundesregierung auch die Gasumlage beschlossen, um Gasversorger zu stützen, die durch solche Verträge nun in Schwierigkeiten geraten könnten. Um sicher zu gehen schauen Sie in ihre Unterlagen, vor welchen Preissteigerungen Ihr Vertrag sie schützen soll.
Muss ich trotz Preisgarantie auch die Gasumlage bezahlen?
Hier sind die rechtlichen Fragen noch nicht abschließend geklärt. Versorger können die Gasumlage an Endkunden weitergeben, müssen es aber nicht. Gaskunden, die langfristige Verträge mit ihren Versorgern abgeschlossen haben und dennoch die Umlage auf ihren Rechnungen finden, sollten diese nur unter schriftlichem Vorbehalt an den Versorger bezahlen. Nur wer diesen Vorbehalt kundtut, hat später auch eine Chance, eventuell zu viel gezahlte Gebühren zurückzuverlangen.