Kostbares, kostenloses Nass
In Nordrhein-Westfalen ist das Fördern von Grundwasser für einen einzelnen Haushalt oder landwirtschaftlichen Hofbetrieb grundsätzlich erlaubt – sofern es sich nicht um eine gewerbliche Entnahme handelt.
Da unser Grundwasser jedoch ein schützenswertes Gut ist, bedarf die Förderung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß Paragraf 8 Wasserhaushaltsgesetz. Zuständig hierfür ist die untere Wasserbehörde in der jeweiligen Kommune.
Vor Förderbeginn Erlaubnis einholen
Eine Erlaubnis zur Förderung von Grundwasser ist unbedingt rechtzeitig vor einem geplanten Förderbeginn einzuholen. Die eigentliche Bohrung nach Grundwasser und der Pumpversuch hingegen bedürfen keiner offiziellen Genehmigung – eine Ausnahme stellen nur Bohrungen auf Grundstücken dar, die sich in Wasserschutzgebieten befinden.
Ebenfalls gestattet ist die Nutzung des Grundwassers als Trinkwasser. Allerdings muss das Wasser im Vorfeld untersucht werden. Zuständig sind hier in der Regel die örtlichen Gesundheitsämter.