Progres.nrw: Förderung für Erdwärmepumpen, Solarthermie, Pellets & Co.

Seit Februar 2024 können private Eigentümer in NRW wieder Förderungen für Erdwärme, Solarthermieanlagen, Lüftungsanlagen, Pelletheizungen erhalten. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen bei progres.nrw gelten und wie Sie die Fördermittel beantragen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit Mitte Februar sind wieder Anträge auf Förderung von klimafreundlicher Heiztechnik möglich. Das Land NRW stellt weitere 11,5 Millionen Euro für die Nutzung nachhaltiger Wärmequellen zur Verfügung.
  • Das Förderprogramm progres.nrw umfasst insbesondere die Förderung von Erdwärme, Solarthermie, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und Pelletheizungen.
  • Auch für stationäre Energiesysteme auf Wasserstoffbasis, Steuereinrichtungen zur Verbindung von Wärmepumpen und PV-Anlagen, Wärmepumpen in kalten Wärmenetzen und Wärmeübergabestationen ist eine Förderung möglich.
  • Für die Förderung gelten verschiedene Voraussetzungen, z. B. eine fachgerechte Montage oder der Einbau einer fabrikneuen Anlage. Zudem dürfen die Baumaßnahmen vor der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
  • Den Förderantrag können Sie online ausfüllen und absenden. Hierfür benötigen Sie einen Kostenvoranschlag bzw. ein Angebot sowie eventuell erforderliche Genehmigungen.
Haus mit Solarthermieanlage und Solarzellen  © reimax16 – stock.adobe.com
Für nachhaltige Wärmequellen (wie Solarthermie) sind in NRW wieder Förderanträge möglich. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit Mitte Februar sind wieder Anträge auf Förderung von klimafreundlicher Heiztechnik möglich. Das Land NRW stellt weitere 11,5 Millionen Euro für die Nutzung nachhaltiger Wärmequellen zur Verfügung.
  • Das Förderprogramm progres.nrw umfasst insbesondere die Förderung von Erdwärme, Solarthermie, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und Pelletheizungen.
  • Auch für stationäre Energiesysteme auf Wasserstoffbasis, Steuereinrichtungen zur Verbindung von Wärmepumpen und PV-Anlagen, Wärmepumpen in kalten Wärmenetzen und Wärmeübergabestationen ist eine Förderung möglich.
  • Für die Förderung gelten verschiedene Voraussetzungen, z. B. eine fachgerechte Montage oder der Einbau einer fabrikneuen Anlage. Zudem dürfen die Baumaßnahmen vor der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
  • Den Förderantrag können Sie online ausfüllen und absenden. Hierfür benötigen Sie einen Kostenvoranschlag bzw. ein Angebot sowie eventuell erforderliche Genehmigungen.

Was ist das Förderprogramm progres.nrw?

Mit dem Förderprogramm progres.nrw möchte das Land Nordrhein-Westfalen die Energiewende beschleunigen und klimafreundliche Wärmekonzepte vorantreiben. Das Programm – mit voller Bezeichnung „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energie und Energiesparen“ – umfasst alle Heizungs- und Klimaförderungen des Landes. Mit den unterschiedlichen Fördermodulen richtet sich das Programm vor allem an Privatpersonen sowie Kommunen und Unternehmen.

Insgesamt wurden im Jahr 2023 über 6.700 Förderanträge bewilligt. Seit Februar 2024 stehen nun erneut Fördermittel zur Verfügung: Mit mehr als 11,5 Millionen Euro will das Land auch 2024 klimafreundliche Heiztechnik voranbringen und die Energiewende in NRW beschleunigen. Für private Wohneigentümer enthält progres.nrw unter anderem Förderungen für Solarthermie, Geothermie und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.

Was wird gefördert?

Generell fördert das Programm Anlagen, die eine sparsame Verwendung und effiziente Umwandlung von Energie ermöglichen. Unter anderem gibt es Zuwendungen in folgenden Bereichen:

  • Solarthermie: Thermische Solaranlagen zur Warmwassererzeugung für Trinkwasser und Heizung
  • Oberflächennahe Geothermie mit Wärmepumpe: Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und Brunnenbohrungen
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Biomasseanlagen mit Solarenergie: z. B. Pelletkessel mit Brenn- oder Heizwerttechnik & einer Solarthermieanlage
  • Stationäre wasserstoffbasierte Energiesysteme mit Photovoltaikanlage
  • Steuereinheiten für die Verbindung von Wärmepumpe und PV-Anlage
  • Wärmepumpen mit Anschluss an ein kaltes Wärmenetz
  • Wärmeübergabestationen

Privatpersonen können außerdem eine Förderung für Druckerhöhungsanlagen zur Trinkwasserversorgung erhalten.

Wichtiger Hinweis: Förderbedingungen können sich regelmäßig ändern. Informationen über die aktuellen Bedingungen sollten Sie daher immer auf der Seite des konkreten Förderprogramms nachlesen! Die aktuellen Infos zum Förderprogramm progres.nrw können Sie auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg nachlesen.

NRW-Förderung für Solarthermie

  • In NRW umfasst die Förderung den Bereich Solarthermie mit thermischen Solaranlagen zur Warmwassererzeugung. Das warme Wasser dient hierbei anschließend zum Heizen oder für die Trinkwassererwärmung. Pro zehn Quadratmeter beheizter (Wohn-)Fläche wird maximal ein Quadratmeter Kollektorfläche gefördert. Für die Förderung muss die Anlage bestimmte Anforderungen erfüllen, unter anderem:

    • Die Solaranlage muss über eine Zertifizierung mit dem Prüfzeichen „Solar Keymark“ verfügen.
    • Die Bruttokollektorfläche muss mindestens vier Quadratmeter umfassen.
    • Der Förderbetrag ist auf 90 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche begrenzt.
    • Pro Kollektor muss ein Mindestenergieertrag von jährlich 525 Kilowattstunden pro Quadratmeter nachgewiesen werden.

NRW-Förderung für Erdwärmepumpen

  • Im Programm progres.nrw werden auch Erdwärmepumpen bzw. die Nutzung oberflächennaher Geothermie mit einer Wärmepumpe gefördert. Privatleute, Unternehmen und Kommunen können bis zu 100.000 Euro für Erdwärmesonden oder -kollektoren und Brunnenbohrungen erhalten. Als Voraussetzung für die NRW-Förderung von Geothermie gilt: Pro Standort und Gebäude ist nur eine einzige Anlage förderfähig. Abhängig vom Wärmebedarf des Gebäudes ist es jedoch möglich, Fördermittel für mehrere Einzelbohrungen zu erhalten. Förderkriterien sind:

    • Bohrungen für Erdwärmesonden werden bis zu einer Tiefe von 400 Metern gefördert. Bei Bestandsgebäuden beträgt der Förderhöchstbetrag 10 Euro pro Meter, bei Neubauten 5 Euro pro Meter.
    • Erdwärmekollektoren werden bei Bestandsgebäuden mit maximal 6 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche gefördert. Bei Neubauten sind es maximal 3 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche.
    • Bei Brunnenbohrungen richtet sich der Förderhöchstbetrag nach der Förderleistung der Pumpe: Bohrungen für Förder- und Schluckbrunnen werden mit maximal 1 Euro pro Liter und Stunde gefördert.

NRW-Förderung für Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

  • Progres.nrw beinhaltet ebenso die Förderung einer Lüftungsanlage – zentral oder dezentral – mit Wärmerückgewinnung. In Neubauten beläuft sich die Förderung von zentralen Lüftungsanlagen auf höchstens 1.000 Euro pro Gebäude bzw. Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bei Bestandsgebäuden verdoppelt sich die maximale Fördersumme auf 2.000 Euro. Dezentrale Lüftungsanlagen werden mit maximal 200 Euro pro Gerät/Gerätepaar und Raum gefördert. Insgesamt liegt die maximale Fördersumme hier bei 1.000 Euro pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.

NRW-Förderung für Biomasseanlagen (Pelletheizungen, Hackschnittkessel & Scheitholzvergaser)

  • Auch Pelletheizungen sind über progres.nrw förderfähig. Wichtigste Voraussetzung hierfür: Die Förderung erfolgt nur in Verbindung mit Solarenergie. Das bedeutet, die Anlage muss mit einer thermischen Solaranlage (neu installiert oder bereits vorhanden) oder einer Photovoltaikanlage (neu bzw. bei Antragstellung seit max. drei Monaten in Betrieb) kombiniert werden. Die Nennleistung der PV-Anlage muss mindestens 4 Kilowatt-Peak betragen.

    Abhängig von der Art der Anlage gelten Festbeträge für die Förderung:

    • Pelletkessel mit Brennwerttechnik: 2.000 Euro
    • Pelletkessel mit Heizwerttechnik: 1.750 Euro
    • Kombikessel, Holzhackschnittkessel und Scheitholzvergaserkessel: 1.000 Euro
    • Wassergeführte Pelletöfen und Holzvergaseröfen: 750 Euro

    Für Neubauten gelten weitere Auflagen: Hier sind nur Pelletkessel mit Brennwerttechnik und wassergeführte Pelletöfen/Holzvergaseröfen förderfähig.

NRW-Förderung für wasserstoffbasierte Energiesysteme

  • In Verbindung mit einer Photovoltaikanlage können auch stationäre Energiesysteme auf Wasserstoffbasis gefördert werden. Zusätzlich zur PV-Anlage muss das Gesamtsystem mindestens einen Elektrolyseur (max. 10 Normkubikmeter Wasserstoff/Stunde), einen Wasserstoffspeicher (max. 500 kg Wasserstoff) und einen wasserstoffbasierten Energiewandler enthalten. Neben den allgemeinen Fördervoraussetzungen ist zudem eine detaillierte Anlagenbeschreibung erforderlich.

    Konkret umfasst die Förderung maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Als Obergrenze gilt:

    • Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher: 100.000 Euro pro Anlagesystem
    • Wasserstoffbasierte Heizkessel: 110.000 Euro (inkl. Elektrolyseur und Speicher)

    Hier ist leider keine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich: Für die einzelnen Systemkomponenten können Sie jeweils nur eine Förderung enthalten.

NRW-Förderung für Steuereinrichtungen für Wärmepumpen mit PV-Anlage

  • Diese Förderung erhalten Sie, wenn Sie in Bestandsbauten eine geothermische Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage (mind. 4 Kilowatt-Peak Nennleistung) verbinden. Gefördert werden Steuereinheiten und Anschlussarbeiten, die für diese Verbindung erforderlich sind. Die Fördersumme ist auf 40 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. 750 Euro pro Gebäude und Standort begrenzt. Eine Förderung ist möglich, wenn:

    • die Wärmepumpe Erdwärme, Wasser oder Abwärme als Wärmequelle nutzt.
    • eine der beiden Anlagen (Wärmepumpe oder PV-Anlage) neu installiert wird.
    • die jeweils andere Anlage seit mindestens zwei Jahren am Standort in Betrieb ist und noch nicht mit den erforderlichen Anschlüssen ausgestattet wurde.

NRW-Förderung für Wärmepumpen mit kaltem Wärmenetz

  • Zudem gibt es Fördermittel für den Anschluss einer Wärmepumpe an das kalte Wärmenetz eines Versorgers. Die Förderung umfasst die Anlage selbst sowie die nötigen Anschlussarbeiten auf der Kundenseite. Voraussetzungen sind:

    • Die Wärmepumpe muss bei der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Programmbereich Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ gelistet oder als förderwürdig eingestuft sein.
    • Es darf kein regionaler Anschlusszwang an öffentliche Fernwärme- oder Fernkältenetze bestehen.
    • Der Netzbetreiber muss Infos zu den energetischen Eigenschaften des Netzes transparent veröffentlichen.

    Die maximale Fördersumme liegt bei 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf 1.500 Euro pro Anlage begrenzt.

NRW-Förderung für Wärmeübergabestationen (z.B. Fernwärme)

  • Bei der Fernwärme in NRW umfasst die Förderung indirekte Übergabestationen, die Wärme oder Kälte aus dem Versorgernetz in das verbraucherseitige Wärmeverteilsystem übertragen. Dabei gelten bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Wärmequellen (z. B. muss ein wesentlicher Anteil aus erneuerbaren Energien stammen). Entsprechend muss der Netzbetreiber energetische Informationen zur Verfügung stellen. Außerdem darf sich das Gebäude nicht in einem Gebiet befinden, in dem ein Anschlusszwang an öffentliche Fernwärme- oder Fernkältenetze vorliegt.

    Die Förderung erhalten Sie für maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 1.000 Euro pro Anlage.

Progres.nrw: Voraussetzungen für die NRW-Förderung von Geothermie, Solarthermie, Lüftungsanlagen & Co.

Neben eventuellen technischen Anforderungen an die förderfähigen Anlagen gelten allgemeine Voraussetzungen. Um im Rahmen von progres.nrw eine Förderung für Solarthermie, Erdwärme oder andere Anlagen zu erhalten, muss das Vorhaben diese Kriterien erfüllen:

  • Planung und Durchführung müssen innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen.
  • Die Fördersumme muss mindestens 350 Euro betragen (Bagatellgrenze). Zudem müssen die Kosten notwendig sowie angemessen sein und nachgewiesen werden.
  • Anders als z. B. bei der KfW-Förderung muss beim Förderprogramm progres.nrw der Antrag vor dem Bauvorhaben erfolgen. Um die Fördermittel über progres.nrw zu erhalten, darf man mit der Umsetzung also noch nicht begonnen haben. Das gilt auch für die Auftragsvergabe oder Bestellungen von Bauteilen.
  • Gefördert werden ausschließlich neue Anlagen und Anlagenteile. Reparaturen, gebrauchte Anlagen und Ersatzteile sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Die Anlagen müssen fachgerecht montiert werden. Als Nachweis hierfür ist eine Fachunternehmererklärung erforderlich.
  • Das Gebäude, für das die Anlage bestimmt ist, muss mindestens 4 Monate im Jahr genutzt werden. Die Förderung von Anlagen in Ferien- und Wochenendhäusern ist nicht vorgesehen.
  • Das Bauvorhaben darf nicht auf eine behördliche Anordnung hin erfolgen. Ebenso darf die Anlage nicht zur Umsetzung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes dienen.
  • Falls Genehmigungen erforderlich sind, müssen Sie diese mit dem Förderantrag einreichen.

Übrigens: Die Landesförderung progres.nrw kann mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombiniert werden. Allerdings darf die Gesamtförderquote maximal 60 Prozent betragen.

Progres.nrw: Förderung beantragen

Das Förderprogramm richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und weitere Institutionen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können Fördermittel beantragen. So gehen Sie vor:

  1. Holen Sie einen Kostenvorschlag bzw. ein Angebot für das geplante Bauvorhaben ein. Wichtig: Laut den Förderrichtlinien dürfen Sie den Auftrag erst erteilen, nachdem Ihr Antrag bewilligt wurde.
  2. Füllen Sie das für Ihr Vorhaben passende Online-Antragsformular aus. Alle Anträge finden Sie auf der Seite www.progres.nrw. Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail.
  3. Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Nun können die Baumaßnahmen beginnen.
  4. Wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, beantragen Sie die Auszahlung der Fördersumme. Den Link hierzu finden Sie im Zuwendungsbescheid.

Bei Fragen zur Förderung oder der Antragstellung können Sie sich telefonisch an das Servicecenter NRW wenden: 0211-837-1927 (Mo.-Fr. von 8.00 bis 18.00 Uhr).