Neue Grundsteuer-Bescheide prüfen: Wann ist ein Einspruch sinnvoll?
Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer und für viele wird's teurer. Alle Infos zu den Grundsteuer-Bescheiden, Fehlerkorrekturen sowie Einsprüchen und Widersprüchen.
Seit Februar 2024 können private Eigentümer in NRW wieder Förderungen für Erdwärme, Solarthermieanlagen, Lüftungsanlagen, Pelletheizungen erhalten. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen bei progres.nrw gelten und wie Sie die Fördermittel beantragen.
Mit dem Förderprogramm progres.nrw möchte das Land Nordrhein-Westfalen die Energiewende beschleunigen und klimafreundliche Wärmekonzepte vorantreiben. Das Programm – mit voller Bezeichnung „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energie und Energiesparen“ – umfasst alle Heizungs- und Klimaförderungen des Landes. Mit den unterschiedlichen Fördermodulen richtet sich das Programm vor allem an Privatpersonen sowie Kommunen und Unternehmen.
Insgesamt wurden im Jahr 2023 über 6.700 Förderanträge bewilligt. Seit Februar 2024 stehen nun erneut Fördermittel zur Verfügung: Mit mehr als 11,5 Millionen Euro will das Land auch 2024 klimafreundliche Heiztechnik voranbringen und die Energiewende in NRW beschleunigen. Für private Wohneigentümer enthält progres.nrw unter anderem Förderungen für Solarthermie, Geothermie und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Generell fördert das Programm Anlagen, die eine sparsame Verwendung und effiziente Umwandlung von Energie ermöglichen. Unter anderem gibt es Zuwendungen in folgenden Bereichen:
Privatpersonen können außerdem eine Förderung für Druckerhöhungsanlagen zur Trinkwasserversorgung erhalten.
Wichtiger Hinweis: Förderbedingungen können sich regelmäßig ändern. Informationen über die aktuellen Bedingungen sollten Sie daher immer auf der Seite des konkreten Förderprogramms nachlesen! Die aktuellen Infos zum Förderprogramm progres.nrw können Sie auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg nachlesen.
In NRW umfasst die Förderung den Bereich Solarthermie mit thermischen Solaranlagen zur Warmwassererzeugung. Das warme Wasser dient hierbei anschließend zum Heizen oder für die Trinkwassererwärmung. Pro zehn Quadratmeter beheizter (Wohn-)Fläche wird maximal ein Quadratmeter Kollektorfläche gefördert. Für die Förderung muss die Anlage bestimmte Anforderungen erfüllen, unter anderem:
Im Programm progres.nrw werden auch Erdwärmepumpen bzw. die Nutzung oberflächennaher Geothermie mit einer Wärmepumpe gefördert. Privatleute, Unternehmen und Kommunen können bis zu 100.000 Euro für Erdwärmesonden oder -kollektoren und Brunnenbohrungen erhalten. Als Voraussetzung für die NRW-Förderung von Geothermie gilt: Pro Standort und Gebäude ist nur eine einzige Anlage förderfähig. Abhängig vom Wärmebedarf des Gebäudes ist es jedoch möglich, Fördermittel für mehrere Einzelbohrungen zu erhalten. Förderkriterien sind:
Progres.nrw beinhaltet ebenso die Förderung einer Lüftungsanlage – zentral oder dezentral – mit Wärmerückgewinnung. In Neubauten beläuft sich die Förderung von zentralen Lüftungsanlagen auf höchstens 1.000 Euro pro Gebäude bzw. Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bei Bestandsgebäuden verdoppelt sich die maximale Fördersumme auf 2.000 Euro. Dezentrale Lüftungsanlagen werden mit maximal 200 Euro pro Gerät/Gerätepaar und Raum gefördert. Insgesamt liegt die maximale Fördersumme hier bei 1.000 Euro pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.
Auch Pelletheizungen sind über progres.nrw förderfähig. Wichtigste Voraussetzung hierfür: Die Förderung erfolgt nur in Verbindung mit Solarenergie. Das bedeutet, die Anlage muss mit einer thermischen Solaranlage (neu installiert oder bereits vorhanden) oder einer Photovoltaikanlage (neu bzw. bei Antragstellung seit max. drei Monaten in Betrieb) kombiniert werden. Die Nennleistung der PV-Anlage muss mindestens 4 Kilowatt-Peak betragen.
Abhängig von der Art der Anlage gelten Festbeträge für die Förderung:
Für Neubauten gelten weitere Auflagen: Hier sind nur Pelletkessel mit Brennwerttechnik und wassergeführte Pelletöfen/Holzvergaseröfen förderfähig.
In Verbindung mit einer Photovoltaikanlage können auch stationäre Energiesysteme auf Wasserstoffbasis gefördert werden. Zusätzlich zur PV-Anlage muss das Gesamtsystem mindestens einen Elektrolyseur (max. 10 Normkubikmeter Wasserstoff/Stunde), einen Wasserstoffspeicher (max. 500 kg Wasserstoff) und einen wasserstoffbasierten Energiewandler enthalten. Neben den allgemeinen Fördervoraussetzungen ist zudem eine detaillierte Anlagenbeschreibung erforderlich.
Konkret umfasst die Förderung maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Als Obergrenze gilt:
Hier ist leider keine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich: Für die einzelnen Systemkomponenten können Sie jeweils nur eine Förderung enthalten.
Diese Förderung erhalten Sie, wenn Sie in Bestandsbauten eine geothermische Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage (mind. 4 Kilowatt-Peak Nennleistung) verbinden. Gefördert werden Steuereinheiten und Anschlussarbeiten, die für diese Verbindung erforderlich sind. Die Fördersumme ist auf 40 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. 750 Euro pro Gebäude und Standort begrenzt. Eine Förderung ist möglich, wenn:
Zudem gibt es Fördermittel für den Anschluss einer Wärmepumpe an das kalte Wärmenetz eines Versorgers. Die Förderung umfasst die Anlage selbst sowie die nötigen Anschlussarbeiten auf der Kundenseite. Voraussetzungen sind:
Die maximale Fördersumme liegt bei 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf 1.500 Euro pro Anlage begrenzt.
Bei der Fernwärme in NRW umfasst die Förderung indirekte Übergabestationen, die Wärme oder Kälte aus dem Versorgernetz in das verbraucherseitige Wärmeverteilsystem übertragen. Dabei gelten bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Wärmequellen (z. B. muss ein wesentlicher Anteil aus erneuerbaren Energien stammen). Entsprechend muss der Netzbetreiber energetische Informationen zur Verfügung stellen. Außerdem darf sich das Gebäude nicht in einem Gebiet befinden, in dem ein Anschlusszwang an öffentliche Fernwärme- oder Fernkältenetze vorliegt.
Die Förderung erhalten Sie für maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 1.000 Euro pro Anlage.
Neben eventuellen technischen Anforderungen an die förderfähigen Anlagen gelten allgemeine Voraussetzungen. Um im Rahmen von progres.nrw eine Förderung für Solarthermie, Erdwärme oder andere Anlagen zu erhalten, muss das Vorhaben diese Kriterien erfüllen:
Übrigens: Die Landesförderung progres.nrw kann mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombiniert werden. Allerdings darf die Gesamtförderquote maximal 60 Prozent betragen.
Das Förderprogramm richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und weitere Institutionen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können Fördermittel beantragen. So gehen Sie vor:
Bei Fragen zur Förderung oder der Antragstellung können Sie sich telefonisch an das Servicecenter NRW wenden: 0211-837-1927 (Mo.-Fr. von 8.00 bis 18.00 Uhr).