Energieausweise können als Bedarfs- oder Verbrauchsausweise ausgestellt werden. Letztlich sagen beide Ausweise das Gleiche: wie viel Energie pro Quadratmeter und Jahr für das Heizen benötigt wird. Der Unterschied von Bedarfs- und Verbrauchsausweis besteht darin, auf welchen Daten diese Aussage beruht.
Beim Verbrauchsausweis ist der tatsächliche Energieverbrauch der vergangenen Jahre maßgeblich. Die Daten müssen vollständig für drei Jahre vorliegen, wobei das Ende des letzten Abrechnungszeitraums maximal 18 Monate zurückliegen darf. Wichtig ist, dass auch die Kosten für die Aufbereitung von Warmwasser enthalten sind. Denn die Warmwasseraufbereitung kann im Jahr bis zu 30 Prozent der gesamten Heizkosten ausmachen. Ist der Warmwasser-Verbrauch aufgrund dezentraler Erwärmung nicht bekannt, so ist der Endenergieverbrauch seit 2014 gemäß gesetzlicher Vorgabe pauschal um 20 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr zu erhöhen. Zudem werden die Daten um so genannte Klimafaktoren korrigiert. Dadurch wird vermieden, dass besonders milde oder besonders harte Winter in Folge die Daten verzerren.
Tipp: Sollte Ihnen als Immobilienbesitzer noch ein Verbrauchsausweis vorliegen, der zwischen dem 1. Oktober 2007 und dem 30. April 2014 ausgestellt wurde und bei dem die Heizkosten für Warmwasser nicht enthalten sind, dann sind Sie bei einer Immobilienanzeige dazu verpflichtet, die Pauschale von 20 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr selbst dazu zu addieren und das auch entsprechend bei der Immobilienanzeige sichtbar zu machen. Ziel dieser gesetzlichen Vorgabe ist es, potentiellen Käufern den Vergleich des Energieverbrauchs von zentral und dezentral beheizten Gebäuden zu erleichtern. Allerdings sind Ausweise, die vor dem 30. April 2014 ausgestellt wurden, ohnehin nur noch bis Anfang 2024 gültig.
Beim Bedarfsausweis werden mehr und teilweise andere Werte herangezogen. Im Grunde genommen macht dieses Dokument eine Aussage darüber, welchen theoretischen Energiebedarf das Gebäude aufgrund seiner Bauweise und seiner Heizungsanlage hat. Hier werden also bauliche Aspekte des Hauses berücksichtigt (Fensterqualität, Heizungsanlage, Dämmungsmaterial) sowie weitere Faktoren – wie Baujahr, Gebäudetyp und Daten zu standardisiertem Nutzerverhalten – um dann mit einem komplexen Berechnungsverfahren eine Aussage über den Energiebedarf des Gebäudes zu treffen. So erklärt sich auch, warum der Verbrauchsausweis manchmal als „kleiner“ und der Bedarfsausweis als „großer“ Energieausweis bezeichnet wird.
Die wichtigsten Vor- und Nachteile von Verbrauchs- und Bedarfsausweis im Vergleich:
Verbrauchsausweis
Vorteil: Die Erhebung der Daten ist einfach und dadurch weniger anfällig für Fehler.
Nachteil: Da die Angaben auf individuellem Verhalten basieren, aber Leerstände oder die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen nicht erfasst werden, kann es zu Verzerrungen kommen.
Bedarfsausweis
Vorteil: Die Daten werden unabhängig vom individuellen Heizverhalten erhoben.
Nachteil: Die genaue Erfassung der Daten ist entscheidend. Hier liegen jedoch oftmals deutliche Qualitätsunterschiede vor. Das erschwert auch den Vergleich verschiedener Energieausweise miteinander.