Wie kann ich verhindern, dass das auf die Kinder übertragene Haus als Vermögen gewertet wird, wenn ich selbst ins Pflegeheim muss – jedoch noch keine zehn Jahre seit der Schenkung vergangen sind? Wann also ist unter diesen Umständen das Haus als Schonvermögen zu werten, sodass es nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wird?
Natürlich prüft der Sozialträger in jedem Fall, ob verwertbares Vermögen vorhanden ist. Geprüft wird das Vermögen des Pflegebedürftigen und der Angehörigen, die das Haus jetzt gemeinsam oder später nach dem Tod des Bedürftigen bewohnen werden. Grundlage für die Bewertung von sogenanntem Schonvermögen ist die Frage, ob die Immobilie bzw. das Hausgrundstück angemessen ist. Hier werden Kriterien wie Grundstücksgröße, Bewohnerzahl, Hausgröße, Wert des Grundstückes etc. angesetzt. Außerdem macht es einen Unterschied, wie der Pflegebedürftige das verschenkte Haus genutzt hat.
Fall A: Der oder die Pflegebedürftige hat Nießbrauch, dann muss er oder sie die aus dem Nießbrauch gewonnene Erträge in jedem Fall an das Sozialamt abführen.
Fall B: Der oder die Pflegebedürftige hat Wohnrecht. Damit kann er oder sie sich auf ein Schonvermögen berufen. Es besteht also die Möglichkeit, die Immobilie während der 10-Jahres-Frist als Schonvermögen werten zu lassen.
Hier stellt sich die Frage, was eigentlich ein angemessenes Hausgrundstück ist. Dabei gilt als Faustformel, dass die Wohnfläche eines Einfamilienhauses dabei maximal 90 Quadratmeter und die Grundstücksfläche maximal 500 Quadratmeter (gelten auch im ländlichen Raum, OVG Münster, Beschluss vom 12.09.2011, AZ: 12 A 199/11) sein darf. Bei Eigentumswohnungen gilt eine Maximalgröße von 80 Quadratmetern.
Allerdings ist in diesem Zusammenhang ferner die Vorschrift des § 91 SGB XII „Darlehen“ zu beachten, d.h. der Sozialhilfeträger kann dem Hilfebedürftigen die notwendige Sozialhilfe in Form eines Darlehens gewähren und sich seinen Anspruch auf Rückzahlung im Grundbuch durch Hypothek oder Grundschuld sichern. Wann ein solcher Fall vorliegt und wie man sich dann verhalten sollte, ist eine komplexe Frage des Sozialrechts. Für alle, die sich mit den juristischen Details vertraut machen möchten, können wir diese Quelle zum Nachlesen anbieten. Für rechtlich verbindliche Informationen sollte in jedem Fall ein Anwalt für Sozialrecht hinzugezogen werden.