Doppelhaushälfte oder Anbau
Ob Doppelhaushälfte oder direkter Anbau einer Garage an der Wand des Nachbarn: Eigentümer sind zu Schadenersatz verpflichtet, wenn sie auf ihrer Seite Anbauten einreißen und dabei die Außenwand des Nachbarn entlang der Grundstücksgrenze beschädigen.